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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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9. Änderung der Anlage zu § 7 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen (Fassung vom 05.02.2024) für die Einrichtungen der Kita „Bauernhaus für Kinder e.V.“ im Othal

1. für die Kindertageseinrichtung „Bauernhaus für Kinder“ im Othal

   Träger: Bauernhaus für Kinder e.V.

Anzahl Stunden für die Krippen- und Kindergarten-betreuung 

Kostenbeitrag für einen Krippenplatz (EUR je Monat) (Kinder unter 3 Jahren)

Kostenbeitrag für einen Kindergartenplatz (EUR je Monat) (Kinder 3 Jahre bis Beginn Schulpflicht)

0 bis 10 Stunden

200,00

175,00

0 bis 9 Stunden

190,00

165,00

0 bis 8 Stunden

180,00

160,00

0 bis 7 Stunden

170,00

155,00

0 bis 6 Stunden

160,00

150,00

0 bis 5 Stunden

150,00

145,00

Anzahl Stunden für die Hortbetreuung

Kostenbeitrag für einen Hortplatz (EUR je Monat)

0 bis 6 Stunden

100,00

0 bis 5 Stunden

95,00

0 bis 4 Stunden

90,00

0 bis 3 Stunden

85,00

0 bis 2 Stunden

80,00

Inkrafttreten

Die Kostenbeiträge treten zum 01.05.2026 in Kraft.

Allstedt, den 29.04.2026

 

 

Daniel Kirchner
Bürgermeister