Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Forststraße 9
06542 Allstedt
Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG LSA) vom 09.10.1992 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005, in der jeweils aktuellen Fassung:
Aufgrund der unterlassenen Pflicht zur Reinigung des öffentlichen Gehweges mussten die nachfolgend aufgeführten Bußgeldbescheide gegen den verantwortl. Geschäftsführer der Moerdijkse Handels Maatschappij B.V., Herrn Leen Zijlmans, erlassen werden:
| 1. | AZ: SB3-2025-A-00094 vom 04.02.2026 |
| 2. | AZ: SB3-2025-A-00095 vom 03.02.2026 |
| 3. | AZ: SB3-2025-A-00096 vom 04.02.2026 |
| 4. | AZ: SB3-2025-A-00097 vom 04.02.2026 |
Die Bußgeldbescheide konnten unter der zuletzt bekannten Meldeanschrift des Betroffenen in der Lage Wipstraat 96 f in 4761 ED Zevenbergen/ NIEDERLANDE nicht zugestellt werden. Ein aktueller Aufenthaltsort bzw. eine Verzugsadresse des Empfängers konnten durch die Stadt Allstedt bei den niederländischen Behörden nicht ermittelt werden.
Daher erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung der o.g. Bußgeldbescheide, welcher bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 (Zimmer 13) in 06542 Allstedt während der Sprechzeiten eingesehen werden können.
Hinweis:
Die öffentliche Zustellung gilt mit dem Ablauf von 2 Wochen seit dem Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt. Durch die öffentliche Zustellung der aufgeführten Bescheide werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Auf die im jeweiligen Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung wird hingewiesen.
Allstedt, im Mai 2026