Der § 22 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: § 22 (3):
§ 22 Öffentliche Bekanntmachungen
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte erfolgt - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 56 a Abs. 3 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung – sowie die gemäß § 12 Abs. 1 vorzunehmende Einladung zu Einwohnerversammlungen im Internet auf der Homepage der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt unter https://www.allstedt.de/ratsinfo. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung unter der Internetadresse unter Angabe des Bereitstellungstages bewirkt.
Die Änderungen zur Hauptsatzung gemäß Artikel 1 dieser Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt treten am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigung der Satzung:
Die vorstehende, durch den Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt am 16.03.2026 beschlossene 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt vom 19.08.2024 wird hiermit ausgefertigt.
Allstedt, den 17.03.2026