Auf Grund eines Urteils der EU zur Lärmminderung ist Deutschland aufgefordert eine Lärmkartierung durchzuführen.
Durch die Änderung der Berechnungsvorschrift wird ab 2018 eine europaweit einheitliche Berechnungsgrundlage verwendet. Wegen der somit viel komplexeren Berechnung ist eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Lärmkartierung aus 2017 nicht mehr gegeben.
Im Bundesland Sachsen- Anhalt wurde diese Aufgabe per Gesetz den Gemeinden Übertragen.
Die Stadt Allstedt ist deshalb auch zur Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit 3 Mio. Kfz/Jahr verpflichtet. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, im Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie, in der 34. BImSchV sowie in der Bekanntmachung der Berechnungsverfahren BUB verankert.
Für die Stadt Allstedt ist somit die Lärmkartierungspflicht für einen Abschnitt der B 86 im Bereich Emseloh, der A 38 und der A71 eingetreten.
Durch Initiative des Städte- und Gemeindebundes wurde eine Zentrale Vergabe dieser Kartierung angestrebt, welcher sich die Stadt Allstedt angeschlossen hat. Die Kartierungsergebnisse sind in den Strategischen Lärmkarten der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/49/EG jeweils für den Tag und für die Nacht dargestellt.
Betrachtet werden jetzt auch mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen und Lärmkrankheiten. Unabhängig von der Anzahl der Betroffenen ist aufgrund eines Urteils des EuGH nunmehr jede lärmkartierungspflichtige Stadt zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes auf der Grundlage der aktuellen Kartierungsergebnisse bis zum 18.07.2024 verpflichtet.
Zur Sicherstellung der Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes nach § 47 d Abs. 3 BImSchG werden die Lärmkartierungsergebnisse auf der Internetseite der Stadt Allstedt (www. allstedt.de/buergerservice/bekanntmachungen/) bekanntgegeben. Alle Lärmkartierungsergebnisse können auch auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz eingesehen werden.