Beschluss-Nr.: 350-42/2024
Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Lärmaktionsplanung der Stadt Allstedt gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024)
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der Lärmaktionsplan wird in seiner vorgelegten Form gebilligt und öffentlichen Auslegung bestimmt. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 351-42/2024
1. Änderung der Anlage zu § 7 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen (Fassung vom 05.02.2024)
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Die Änderung der Höhe der Kostenbeiträge für die Kindertageseinrichtungen Buratino in Beyernaumburg und Bauernhaus für Kinder e.V. gemäß der Anlage zu § 7 Abs. 1 der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen wird beschlossen. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 352-42/2024
2. Änderung der Anlage zu § 7 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen (Fassung vom 05.02.2024)
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Die Änderung der Höhe der Kostenbeiträge für die Kindertageseinrichtungen Kita Kreuzberg, Hort Pfiffikus, Rotkäppchen und Rohne Racker Mittelhausen gemäß der Anlage zu § 7 Abs. 1 der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen wird beschlossen. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 353-42/2024
Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Finanzausschusses
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | die Abberufung von Herrn Manfred Berg als sachkundigen Einwohner im Finanzausschuss |
| 02 | die Berufung von Frau Carolin Ullrich als sachkundigen Einwohner des Finanzausschuss |
Beschluss-Nr.: 354-42/2024
Vorübergehende Adressänderung amtlicher Schaukasten Beyernaumburg
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Dass der amtliche Schaukasten in Beyernaumburg, wegen Baumaßnahmen vorübergehend in der Liedersdorferstr. 22 als amtlicher Schaukasten genutzt werden kann. Dazu ist § 20 Abs. 5 Nr.6 der Hauptsatzung für die Zeit der Baumaßnahmen, in Bezug auf die Adresse des amtlichen Schaukastens Beyernaumburg verändert. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 355-42/2024
Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Nienstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der Kamerad Raik Hoffmann wird ab dem 17.02.2024 als Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Nienstedt für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen. |
Beschluss-Nr.: 356-42/2024
Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Nienstedt in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der Kamerad Marcus Hübner wird ab dem 18.03.2024 als stellv. Ortswehrleiter der FF Beyernaumburg in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren berufen. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen. |
Beschluss-Nr.: 357-42/2024
Berufung des stellv. Ortswehrleiters der FF Mittelhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der Kamerad Christian Mannchen wird ab dem 11.12.2023 als stellv. Ortswehrleiter der FF Mittelhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren berufen. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden beamtenrechtlichen Schritte der Berufung durchzuführen. |
Beschluss-Nr.: 358-42/2024
Beschluss über eine Veränderungssperre zum B- Plan Nr. 41 Gewerbe- und Industriegebiet A 38
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Gewerbe- und Industriegebiet A 38 „wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB i.v.m. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. |
| 2. | Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen. |
Beschluss-Nr.: 359-42/2024
Ankauf überbauter Straßenverkehrsfläche in Beyernaumburg "Am Eulenberg“
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des Flurstücke 487mit einer Größe von 18 qm in der Gemarkung Beyernaumburg von Frau Marina und Herrn Ingo Patzelt wohnhaft Am Eulenberg 17 in 06542 Allstetd OT Beyernaumburg zu. |
| 02 | Die Höhe des Kaufpreises beträgt 810,00 EUR. Dies entspricht 45,00 EUR/m². |
| 03 | Die Kosten der Vermessung werden hälftig geteilt. |
| 04 | Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt die Stadt Allstedt. |
| 05 | Der Stadtrat bevollmächtigt Herrn René Groß, dienstansässig bei der Stadt Allstedt in 06542Allstedt, Forststraße 9 die Stadt Allstedt bei der Vertragsbeurkundung zu vertreten |
Beschluss-Nr.: 360-42/2024
Grunddienstbarkeit Wegerecht Gemarkung Holdenstedt Flur 6 Flurstück 15/2
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Die vorliegende Grunddienstbarkeit/Wegerechtvereinbarung für den Mobilfunkmasten in der Gemarkung Holdenstedt Flur 6 Flurstück 15/2 für 1&1 Versalte Deutschland GmbHWanheimer Straße 90 in 40468 Düsseldorf wird zugestimmt. |
| 2. | Eine Entschädigungszahlung ist in Höhe von 1.500,00€ zu zahlen. |
| 3. | Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen. |
Beschluss-Nr.: 361-42/2024
Entscheidung über die Erneuerung der MSR Anlage im Sommerbad
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Der Stadtrat stimmt der Erneuerung der Badewasser Mess-, Steuerungs- und Regelungsanlage zu. |
| 2. | Die Finanzierung wird wie in der Anlage dargestellt durch Umschichtung (Üpl/Apl) im Haushalt abgesichert. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen |