Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Stadt Allstedt gibt hiermit bekannt, dass die diesjährige Überprüfung der Grabmale, lt. Vorschriften für Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Friedhöfe VSG 4.7 § 9 vom 01.05.2017, auf den Friedhöfen der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt vom 22.-25.06.2026 stattfinden wird.
Um nachträgliche Beanstandungen von Bürgern vorzubeugen, möchten wir, alle Nutzungsberechtigte von Grabstätten bitten, bei der Grabmalüberprüfung anwesend zu sein bzw. einen Vertreter zu beauftragen.
Sie haben die Möglichkeit sich von der Überprüfung zu überzeugen. Sollten die Überprüfungen wetterbedingt verschoben werden müssen, werden die neuen Zeiten öffentlich bekannt gegeben.
Wir möchten hiermit nochmals darauf hinweisen, dass die Standfestigkeit der Grabmale nur dann gegeben ist, wenn diese mit Dübeln und Stahlstiften befestigt sind. Diese notwendige Maßnahme können aufgrund der fachlichen Erfahrungen allein die Steinmetz- und Steinbildhauerbetriebe vornehmen.
Alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätten werden gebeten die Grabmale schon vor dem angegebenen Termin zu kontrollieren, d.h. unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit der Kraft von ca. 500 N (Kraft der die Masse von 50 kg auf die Unterlage drückt) das Grabmal belasten, dabei dürfen keinerlei Schwanken auftreten.
Grabmale, die sich im Gefüge gelockert haben oder aufgrund von Fundamentsetzungen schräg stehen, sind nicht mehr standsicher. Bei Feststellung mangelnder Sicherheit werden am Grabmal der Grabstätte rote Aufkleber (Unfallgefahr) angebracht und durch Zusendung von Mängelanzeigen die Nutzungsberechtigten darauf aufmerksam gemacht, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen und unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Die Stadt Allstedt erwartet von allen Bürgerinnen und Bürgern Verständnis für die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahme
Nicht standsichere Grabmale und defekte Grabeinfassungen können zu Unfällen und schweren Körperverletzungen führen, die nach dem Verursachungsprinzip reguliert werden müssen.