Titel Logo
Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung

In der Stadt Allstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz, mit rund 7.600 Einwohnern und 16 Ortsteilen ist die Stelle

eines/er Saisonmitarbeiter Sommerbad (m/w/d) - jährlich wiederkehrend

befristet für die Saison ab 01.06.2024 bis 30.09.2024 zu besetzen.

Wir suchen eine stressresistente und kompetente Persönlichkeit mit Einsatzbereitschaft, die über ein Maß an Kommunikationstalent verfügt.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

-

20 Wochenstunden Arbeitszeit

-

flexible Arbeitszeiten, Wochenenddienst mit Zuschlägen nach TVöD -V

-

Kassierung der Eintrittsgelder etc. und Reinigungsarbeiten

Unsere Anforderungen:

  • Erfahrungen und Kenntnisse im Einzelhandel
  • brauchbare PC-Kenntnisse
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Loyalität und Diskretion

Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet.

Die Vergütung erfolgt nach den Vorgaben der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (EGO TVöD VKA) in der EG 1 TVöD VKA. Hinzu treten die nach dem TVöD VKA üblichen tariflichen Leistungen.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Beschäftigungsnachweisen, Zeugnisabschriften sowie Referenzen senden Sie bitte bis spätestens 22.05.2024 an die:

Stadtverwaltung Allstedt

-Personalamt -

Kennwort: „Bewerbung Saisonmitarbeiter/in Sommerbad“

Forststraße 9

06542 Allstedt oder per E-Mail im pdf-Format an:

personalamt@allstedt.de

Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt. Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Die vorgesehene Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG (Bewerberauswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung).

Schwerbehinderte bzw. schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorrangig berücksichtigt.

Hinweise zum Datenschutz

Mit Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage www.allstedt.de/aktuelles/datenschutzhinweise.html

Kirchner
Bürgermeister