Beschluss-Nr.: 94-9/2025
13. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Allstedt 2017-2026
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Die 13. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Allstedt für die Jahre 2017-2026 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Das Konzept ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 95-9/2025
Haushaltssatzung der Stadt Allstedt für das Haushaltsjahr 2025
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01 | Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Allstedt wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 96-9/2025
5. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für ehrenamtlich tätige Stadträte, Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister, Mitglieder der Feuerwehren und sachkundige Einwohner der Stadt Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
(01) Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für ehrenamtlich tätige Stadträte, Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister und sachkundige Einwohner der Stadt Allstedt (Entschädigungssatzung) vom 23.09.2013 wird entsprechend dem Antrag der Stadtratsfraktionen der CDU, SPD/FBM und IG Allstedt in der Fassung vom 28.03.2025 geändert.
Beschluss-Nr.: 97-9/2025
Beschluss zur Teilnahme an der vom Landkreis Mansfeld Südharz organisierten Fördermittelbeantragung zum Ausbau des Glasfasernetzes
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
(01) Der Ausbau der Infrastruktur ist ein wesentlicher Faktor, um die Attraktivität der Einheitsgemeinde aufrecht zu erhalten. Der Stadtrat unterstützt den Ausbau der Versorgungsinfrastruktur auch in Bezug auf den Glasfaserausbau. Soweit ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, ist ein geförderter Ausbau anzustreben.
(02) Der Stadtrat befürwortet die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln sowie einer späteren Durchführung der Investitionsmaßnahme durch den Landkreis. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Durchführungsvereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen. Dem Stadtrat ist bekannt, dass mögliche Eigenanteile zukünftige Haushalte belasten.
(03) Die Verwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen Schritte einzuleiten.
(03)
Beschluss-Nr.: 98-9/2025
5. Änderung Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) der Stadt Allstedt vom 15.09.2020
| Beschlusstext: | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 01. | Die Verwaltungskostensatzung der Stadt Allstedt wird wie folgt ergänzt. |
| 02. | Die Verwaltung wird veranlasst die notwendigen Schritte einzuleiten. |