Entzünden von Feuerwerkskörpern nur mit Ausnahmegenehmigung!
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf das grundsätzliche Verwendungsverbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörper hinweisen.
In den zurückliegenden Wochen mussten durch das Ordnungsamt mehrere Verstöße festgestellt werden, bei denen während privaten Veranstaltungen oder Feierlichkeiten Raketen oder Batteriefeuerwerke ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung entzündet worden. Dabei konnten einige Betroffene ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden.
Das Abbrennen derartiger Feuerwerke ist 14 Tage vor Durchführung bei der Stadt Allstedt zu beantragen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden strikt verfolgt.
Durchführung der allgemeinen Straßenreinigung:
Es wird um die Beachtung der wöchentlichen Straßenreinigungspflicht gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Allstedt gebeten. Diese Verpflichtung ist bei Bedarf an Werktagen bis 18.00 Uhr, mindestens am letzten Werktag jeder Woche und jedem gesetzlichen Feiertag vorhergehenden Werktag bis 18.00 Uhr vorzunehmen und erstreckt sich u.a. auf die Fahrbahnen Gehwege und Schrammborde, Parkplätze und Einflussöffnungen der Straßenkanale.
Aufruf zum Gießen des öffentlichen Baumbestandes!
Die hohen Temperaturen und das Ausbleiben des dringend notwendigen Regens in den zurückliegenden Wochen setzen den Bäumen und Anpflanzungen auf öffentlichen Grünflächen innerhalb der Stadt Allstedt sichtbar zu.
Vor allem junge Bäume benötigen in der Anwuchsphase besonders viel Wasser und drohen abzusterben. Aber auch die Altbäume verlieren ihre Widerstandskraft und werden anfälliger für Schädigungen.
Wir bitten daher alle Anwohner und Freiwillige, die durch die erhebliche Trockenheit leidenden Bäume und Neuanpflanzungen auf den Grünflächen zu gießen. Der städtische Bauhof ist ebenfalls bemüht, Wässerungsgänge durchzuführen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Achtung - an alle Vereine und Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen!
Hiermit wird auf die Anzeigepflicht für alle öffentlichen Veranstaltungen gemäß § 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Allstedt hingewiesen.
Wer eine öffentliche Veranstaltung mit Musikaufführung durchführen will, hat dies der Stadt Allstedt mindestens zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen. In der Anzeige sind der Veranstaltungsort, die Veranstaltungszeit sowie die zu erwartende Besucherzahl anzugeben. Gleiches gilt für Open-Air-Veranstaltungen und Veranstaltungen in Gaststätten, soweit diese nicht in die Betriebsart „Diskothek“ oder „Gaststätte mit regelmäßigen Tanzveranstaltungen“ konzessioniert sind.
Das dafür benötigte Formular ist während der Sprechzeiten direkt bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 in 06542 Allstedt erhältlich oder steht als Download auf der Internetseite unter https://allstedt.de/buergerservice/anliegen-a-z/formulare/ zur Verfügung.