Beschluss-Nr.: 274-35/2023
Satzung für die Nutzung von Mehrzweckgebäuden, Dorfgemeinschaftshäusern und Festplätzen
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01. | Der beiliegenden Satzung der Stadt Allstedt über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Nutzung von Mehrzweckgebäuden, Dorfgemeinschaftshäuser und Festplätzen wird zugestimmt. |
| 02. | Der Bürgermeister wird ermächtigt die notwendigen Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 275-35/2023
11. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Allstedt 2017-2024
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Die 11. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Allstedt für die Jahre 2017-2024 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Das Konzept ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 02 | Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 276-35/2023
Haushaltssatzung der Stadt Allstedt für das Haushaltsjahr 2023
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Allstedt wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 277-35/2023
Stellenausschreibung der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin/ Bürgermeister)
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat möge den in der Anlage befindlichen Text der Stellenausschreibung für die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten beschließen.
Beschluss-Nr.: 278-35/2023
Einteilung der Wahlbezirke zur Bürgermeisterwahl 2023
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der Wahlbereich der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt wird zur Bürgermeisterwahl am 24.09.2023 und eventuell zur Stichwahl am 08.10.2023 in 14 Wahlbezirke eingeteilt. |
| 02 | Die Wahlbezirke umfassen die Ortsteile: |
| 01 Allstedt – westliches Stadtgebiet |
| 02 Allstedt – östliches Stadtgebiet |
| 03 Beyernaumburg und Othal |
| 04 Emseloh |
| 05 Holdenstedt |
| 06 Liedersdorf |
| 07 Mittelhausen und Einsdorf |
| 08 Niederröblingen |
| 09 Nienstedt und Einzingen |
| 10 Pölsfeld |
| 11 Winkel |
| 12 Wolferstedt und Klosternaundorf |
| 13 Sotterhausen |
| 14 Katharinenrieth |
| 03 | Wird in den vorgeschlagenen Wahlbezirken keine auskömmliche Wahllokalbesetzung (Wahlhelfer) erreicht, werden Wahllokale zusammengelegt. |
| 04 | Die Verwaltung wird beauftrag alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 279-35/2023
Bildung eines zeitweiligen Ausschusses gemäß KVG § 46 und 49 zur Stadtentwicklung Betreiberstruktur Energie in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses gemäß KVG § 46 und 49 zur Stadtentwicklung Betreiberstruktur Energie in der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt. |
| 2. | Die Besetzung des Ausschusses erfolgt durch jeweils 2 Vertreter der Fraktion CDU/FDP, 1 Vertreter der Fraktion SPD), 1 Vertreter der Fraktion WG FFW, 1 Vertreter der Fraktion DIE LINKE und 2 Vertretern aus der Verwaltung. Im Verhinderungsfall kann aus der Fraktion ein Vertreter für das Ausschussmitglied bestimmt werden. |
| 3. | Der Ausschuss wählt aus den Vertretern der entsendeten Stadträte den Ausschussvorsitzenden. |
| 4. | Der Ausschuss erarbeitet eine Beschlussvorlage in Bezug auf die Zielsetzung der zukünftigen Energieversorgung innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt. Nach der Legimitation der Ziele durch einen Stadtratsbeschluss wird im zweiten Schritt ein Vorschlag für eine mögliche Betreiberstruktur erarbeitet. Soweit spezielles Know How notwendig wird, kann sich der Ausschuss externer Partner bedienen. |
Beschluss-Nr.: 280-35/2023
Berufung sachkundiger Einwohner des beratenden Ausschusses für Wirtschaft, Bauen und Verkehr
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | die Abberufung von Herrn Frank Suchanek als sachkundigen Einwohner im beratenden Ausschuss für Wirtschaft, Bauen und Verkehr |
| 02 | die Berufung von Herrn Kai Peinhardt als sachkundigen Einwohner des beratenden Ausschusses für Wirtschaft, Bauen und Verkehr |
Beschluss-Nr.: 281-35/2023
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan Nr. 40 Sondergebiet Photovoltaik "Über dem Hochbehälter" OT Einzingen
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
(1) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 40 „Sondergebiet Photovoltaik „Über dem Hochbehälter“ im OT Einzingen wird gemäß § 1 (3) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flur 4 Flurstücke 406 Gemarkung Einzingen nach Flurneuordnungsplan. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (siehe Anlage).
(2) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Beschluss-Nr.: 282-35/2023
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 Sondergebiet Photovoltaik "ehemalige Deponie Pfennigchaussee" in Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
(1) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Sondergebiet Photovoltaik „ehemalige Deponie Pfennigchaussee“ in Allstedt wird gemäß § 1 (3) BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flur 9 Flurstücke 11 teilweise, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 32/1, 32/2, 33., 34 teilweise, 31 teilw. und 34 teilw.. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (siehe Anlage).
(2) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Beschluss-Nr.: 283-35/2023
Änderung der Gemeindegrenze durch Begradigung der Gemarkungsgrenze
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Beschluss-Nr.: 284-35/2023
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Entwicklung und Ansiedlung am Gewerbestandort Schacht Nienstedt – Bio-Methangasanlage
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der beiliegende städtebauliche Vertrag wird zugestimmt und dient als Verhandlungsgrundlage mit dem Investor. |
| 02 | Der Bürgermeister wird zur Verhandlungsführung des Vertrages ermächtigt. |
| 03 | Der finale städtebauliche Vertrag wird zur Bestätigung den Stadtrat zugänglich gemacht |
Beschluss-Nr.: 285-35/2023
Kaufangebot/Einmalzahlung für den Funkmasten Standort Niederröblingen Flur 3 Flurstück 51 Tlf. ca. 300qm
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Beschluss-Nr.: 286-35/2023
Verkauf einer Teilfläche ca. 25qm aus dem Flurstück 4 Flurstück 113
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Beschluss-Nr.: 287-35/2023
Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 120 der Flur 23 Gemarkung Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Beschluss-Nr.: 288-35/2023
Anschaffung Fahrzeug Bauhof vor Haushaltsbeschluss
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01. | Der Stadtrat beschließt den Vorgriff auf den Haushalt 2023 zur Ersatzbeschaffung eines kommunalen Bauhoffahrzeuges. |
| 02. | Der Bürgermeister wird ermächtigt die notwendigen Schritte einzuleiten und auszuführen. |