Beschluss-Nr.: 289-36/2023
Aufhebungsbeschluss zur Wahlvorbereitung Bürgermeisterwahl 2023
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Folgende Beschlüsse sind aufzuheben:
Beschluss 241-32/2023 Wahltermin
Beschluss 243-32/2023 Wahlleitung
Beschluss 278-35/2023 Wahlbezirke
Beschluss 277-35/2023 Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl
Beschluss-Nr.: 290-36/2023
Bestimmung des Wahltages zur Bürgermeisterwahl der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Der Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin wird am 29.10.2023 stattfinden. Die Wahlzeit dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Die Bürgermeisterwahl ist von dem jeweiligen Wahlleiter/Wahlleiterin spätestens 120 Tage vor dem Wahltag öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig wird der 12.11.2023 – der eventuell notwendig werdenden Stichwahl des Bürgermeisters bekannt gemacht.
Beschluss-Nr.: 291-36/2023
Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Bürgermeisterwahl am 29.10.2023 in der Stadt Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| Die Berufung von | |
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| Frau Evelyn Edler als Wahlleiterin |
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| Frau Rowena Kärst als stellvertretende Wahlleiterin |
für die Bürgermeisterwahl am 29.10.2023 in der Stadt Allstedt. Und für den möglichen Stichwahltermin am 12.11.2023.
Beschluss-Nr.: 292-36/2023
Einteilung der Wahlbezirke zur Bürgermeisterwahl am 29.10.2023 und eventuell zur Stichwahl am 12.11.2023
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Der Wahlbereich der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt wird zur Bürgermeisterwahl am 29.10.2023 und eventuell zur Stichwahl am 12.11.2023 in 14 Wahlbezirke eingeteilt. |
| 02 | Die Wahlbezirke umfassen die Ortsteile: |
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| 01 Allstedt – westliches Stadtgebiet |
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| 02 Allstedt – östliches Stadtgebiet |
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| 03 Beyernaumburg und Othal |
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| 04 Emseloh |
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| 05 Holdenstedt |
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| 06 Liedersdorf |
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| 07 Mittelhausen und Einsdorf |
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| 08 Niederröblingen |
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| 09 Nienstedt und Einzingen |
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| 10 Pölsfeld |
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| 11 Winkel |
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| 12 Wolferstedt und Klosternaundorf |
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| 13 Sotterhausen |
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| 14 Katharinenrieth |
| 03 | Wird in den vorgeschlagenen Wahlbezirken keine auskömmliche Wahllokalbesetzung (Wahlhelfer) erreicht, werden Wahllokale zusammengelegt. |
| 04 | Die Verwaltung wird beauftrag alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Beschluss-Nr.: 293-36/2023
Stellenausschreibung der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin/ Bürgermeister)
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat möge den in der Anlage befindlichen Text der Stellenausschreibung für die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten beschließen.