Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zur 1. vereinfachten Änderung der Stadt Allstedt des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Beyernaumburg "Am Eulenberg"
Der Stadtrat beschließt:
01 Die während der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Beyernaumburg nach § 13 BauGB der Stadt Allstedt vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat wie in den Anlagen dargelegt, so gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Kostenbeteiligung nach StrG LSA §23Abs. 5 an der Straßenentwässerung im OT Beyernaumburg "Liedersdorfer Straße"
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
01 Die Kosten der Straßenentwässerung für den OT Beyernaumburg „Liedersdorfer Straße“ werden gemäß § 23 Abs. 5 Straßengesetz LSA entsprechend beiliegender Vereinbarung getragen.
02 Der Bürgermeister wird ermächtigt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kostenbeteiligung mit der Bedingung der Fälligkeit im Haushaltjahr 2024 zu unterzeichnen.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Allstedt/OT Beyernaumburg "Am Eulenberg" im OT Beyernaumburg
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
01. Die 1. Vereinfachte Änderung nach § 13 BaugB des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Allstedt/OT Beyernaumburg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Auf Grund der Anwendung des Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach§ 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
02. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau für die EHG Stadt Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
01. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Glasfaser einen Kooperationsvertrag zu schließen und alle weiteren Vorgehen zu beauftragen und zu begleiten, die für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt notwendig sein werden.
02. Die Verwaltung wird über die weiteren Schritte den Stadtrat informieren.
1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
01. Der 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Allstedt wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
02. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen.
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Allstedt
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
01 Der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
02 Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen.
Beschluss über die Annahme von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2022
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat der Stadt Allstedt stimmt der Annahme und Verwendung der Zuwendungen für das Haushaltsjahr 2022 gemäß beiliegender Anlage dieses Beschlusses zu.