Die Regionale Planungsgemeinschaft „Harz“ führt die Regionalplanung für den Bereich Altlandkreis Sangerhausen und den Landkreis Harz durch.
Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes muss der Teilplan erneuerbare Energien für die Windenergienutzung angepasst werden. Dazu erfolgte im Amtsblatt des Landkreises Ausgabe Mai vom 27.05.2023 auf Seite 10 die Bekanntmachung über die Offenlegung des Entwurfes.
Die Bundesregierung hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG auch „Wind-an-Land-Gesetz“, welches am 01. Februar 2023 in Kraft getreten ist, den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Es ist in Sachsen-Anhalt bis 31.12.2026 1,8 % und bis 31.12.2032 2,2% der Landfläche als Fläche zur Nutzung für die Windenergie auszuweisen. Dabei sollen vorhandene Standort weiterhin betrachtet werden und Repowering-Maßnahmen am selben Standort sind vorzuziehen.
Dies ist in den Landesentwicklungsplänen und Regionalplänen umzusetzen.
Erreichen sie ihr Flächenziel nicht, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft. Diese Landesspezifische Regelung ist der Abstand von Windparks von 5.000 m. Die Regelung des Abstand von der Wohnbebauung von 1.000 m bleibt bestehen.
Bei Nichteinhaltung der Termine und Flächenvorgaben greifen die Beschränkungen aus den Regionalplänen und Flächennutzungsplänen nicht. Die Vorhaben der Windenergienutzung sind dann privilegierte Vorhaben im Außenbereich und können mittels Baugenehmigung umgesetzt werden.
Derzeit laufen auf dem Gebiet der Stadt Allstedt Prüfungen der regionalen Planungsgemeinschaft Harz weitere Flächen
auszuweisen.
Es wurde die Stadt Allstedt durch die derzeitigen Betreiber informiert, dass dies auf die Grundstückseigentümer zugehen und das Repowering vorantreiben wollen.
Es ist vorgesehen, dass für den Bereich Holdenstedt, mit den Bürgern einen öffentlicher Workshop am 23.09.2023 durchzuführen, in welchem an einzelnen Stationen spezifische Erörterungen und Klärungen zu den Problematiken der Windkraftnutzung, wie Naturschutz,.Schattenwurf, Lärm etc. erfolgen soll.