Der § 20 Vertretungen - der Hauptsatzung vom 19.08.2024 wird wie folgt geändert:
§ 20 Vertretungen
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Bei repräsentativen Aufgaben in der Ortschaft kann sich der Bürgermeister durch den Ortsbürgermeister vertreten lassen; im Übrigen ist der Ortsbürgermeister hinzuzuziehen.
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Der Stadtrat wählt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister je einen Bediensteten als "Erster" bzw. "Zweiter" Vertreter des Bürgermeisters, für den Verhinderungsfall.
Der § 22 (3) öffentliche Bekanntmachungen- der Hauptsatzung vom 19.08.2024 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte erfolgt - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß § 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung – sowie die gemäß § 12 Abs. 1 vorzunehmende Einladung zu Einwohnerversammlungen abweichend von Abs. 1 im Internet auf der Homepage der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt unter www.allstedt.de/ratsinfo
Auf die Sitzungsbekanntmachung im Internet wird nachrichtlich durch Aushang am Verwaltungsgebäude der Stadt Allstedt, Forststraße 9, 06542 Allstedt, hingewiesen
Die Änderungen zur Hauptsatzung gemäß Artikel 1 dieser Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt treten am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigung der Satzung:
Die vorstehende, durch den Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt am 23.06.2025 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt vom 23.06.2025 mit der Beschlussnr.:104-10/2025 wird hiermit ausgefertigt.
Allstedt, den 01.07.2025