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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses über die Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne

Der Stadtrat der Stadt Allstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2026 mit der Beschlussnummer 218-20/2026 die

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1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Gemeinde Niederröblingen

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1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Gemeinde Nienstedt sowie

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5. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Allstedt

jeweils bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht, nebst Anlagen, festgestellt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung der Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) beim Landkreis Mansfeld-Südharz als zuständiger Genehmigungsbehörde zu beantragen.

Die Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne werden gemäß § 6 Abs. 5 BauGB erst mit der Bekanntmachung der erteilten Genehmigung wirksam. Über die Genehmigung und die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens gesondert im Amtsblatt der Stadt Allstedt informiert.