Erklärung zu Wahl- und Briefwahlunterlagen
In diesem Jahr, nach Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 1. April
2026 (LWL‘in/33.1-11411), werden zur Wahlbenachrichtigung keine Karten
mehr versendet, sondern Dokumente im A4 Format. Diese kommen in
Briefumschlägen der Stadt Allstedt. Das steht im Abschnitt 5.2.1 der
Bekanntmachung.
Das Schreiben müssen Sie mit in das Wahllokal nehmen, um wählen zu können.
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Was, wenn ich die Briefwahl beantragen will?
Wenn Sie Unterlagen zur Briefwahl beantragen wollen, finden Sie in diesem
Jahr auf der Wahlbenachrichtigung einen QR-Code.
Diesen Code können Sie mit Ihrem Handy einscannen und so die Unterlagen
digital Beantragen. Fragen Sie gern Verwandte oder Freunde um Hilfe.
Sollten Sie den Code nicht scannen wollen, können Sie Ihren Antrag auf
Briefwahl auch persönlich, per Post oder am PC auf der Internetseite der Stadt Allstedt abgeben. Haben Sie keine dieser Möglichkeiten, geben Sie ihren Antrag auf Briefwahl bei Ihrem Ortsbürgermeister ab. So kommt der Antrag auch in die Stadtverwaltung.
Eine Übersicht über die Ortsbürgermeister finden Sie auf der Internetseite der Stadt Allstedt oder im Amtsblatt.