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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2026
Nichtamtlicher Teil
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Erklärung Wahlunterlagen

 

Erklärung zu Wahl- und Briefwahlunterlagen

In diesem Jahr, nach Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 1. April

2026 (LWL‘in/33.1-11411), werden zur Wahlbenachrichtigung keine Karten

mehr versendet, sondern Dokumente im A4 Format. Diese kommen in

Briefumschlägen der Stadt Allstedt. Das steht im Abschnitt 5.2.1 der

Bekanntmachung.

Das Schreiben müssen Sie mit in das Wahllokal nehmen, um wählen zu können.

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Was, wenn ich die Briefwahl beantragen will?

Wenn Sie Unterlagen zur Briefwahl beantragen wollen, finden Sie in diesem

Jahr auf der Wahlbenachrichtigung einen QR-Code.

Diesen Code können Sie mit Ihrem Handy einscannen und so die Unterlagen

digital Beantragen. Fragen Sie gern Verwandte oder Freunde um Hilfe.

Sollten Sie den Code nicht scannen wollen, können Sie Ihren Antrag auf

Briefwahl auch persönlich, per Post oder am PC auf der Internetseite der Stadt Allstedt abgeben. Haben Sie keine dieser Möglichkeiten, geben Sie ihren Antrag auf Briefwahl bei Ihrem Ortsbürgermeister ab. So kommt der Antrag auch in die Stadtverwaltung.

Eine Übersicht über die Ortsbürgermeister finden Sie auf der Internetseite der Stadt Allstedt oder im Amtsblatt.