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Stadtanzeiger Amtsblatt der Stadt Allstedt mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2024
Nichtamtlicher Teil
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Das Ordnungsamt informiert:

Durchführung der allgemeinen Straßenreinigung

Aus gegebenem Anlass möchten wir hiermit nochmals um Beachtung der wöchentlichen Straßenreinigungspflicht gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Allstedt und den zugehörigen Ortsteilen bitten. Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Straßenrinnen, Gehwege und Parkflächen ist durch die Grundstückseigentümer und Nutzer bei Bedarf an Werktagen bis 18.00 Uhr, mindestens am letzten Werktag jeder Woche und jedem gesetzlichen Feiertag vorhergehenden Werktag bis 18.00 Uhr vorzunehmen. Die allgemeine Straßenreinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Unkraut, Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem.

Wichtige Hinweise für alle Hundehalter

Gemäß § 6 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Allstedt sind Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege Beauftragten verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier Straßen und Anlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen sind die Verantwortlichen zur Säuberung verpflichtet. Hierzu ist ein geeignetes Hilfsmittel für die Aufnahme und den Transport mitzuführen und auf Verlangen des Verwaltungs- oder Polizeivollzugsbeamten vorzuweisen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Hunde bitte an der Leine führen!

In Wald und Flur gilt vom 1. März bis 15. Juli Leinenpflicht. Während der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses sind Vögel und andere wildlebende Tiere besonders störempfindlich. Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und die Rufe von Herrchen oder Frauchen unbeachtet bleiben. Daher werden alle Hundehalter dringend um Berücksichtigung und Einhaltung gebeten.

Entzünden von Feuerwerkskörpern nur mit Ausnahmegenehmigung!

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf das grundsätzliche Verwendungsverbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörper der Kategorie II (Raketen, Batteriefeuerwerke usw.) hinweisen.

In den zurückliegenden Wochen mussten durch das Ordnungsamt mehrere Verstöße festgestellt werden, bei denen während privaten Veranstaltungen und Feierlichkeiten Raketen oder Batteriefeuerwerke ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung entzündet wurden. Dabei konnten einige Betroffene ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden.

Das Abbrennen derartiger Feuerwerke ist 14 Tage vor Durchführung bei der Stadt Allstedt zu beantragen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden strikt verfolgt.

Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Feuerschalen und Feuerkörben

Feuerschalen und Feuerkörbe gelten gesetzlich als Wärme- oder Gemütlichkeits-feuer und sind nicht genehmigungspflichtig. Gemäß den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Feuerschalen und Feuerkörbe mit einem Durchmesser von bis zu einem Meter zulässig. Es darf ausschließlich naturbelassenes Stück-Holz und Holzbriketts verbrannt werden. Um große Rauchentwicklungen zu vermeiden, darf nur vollständig getrocknetes Holz verwendet werden. Dem gegenüber unterliegt das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt in derartigen Vorrichtungen dem Abfallrecht und ist grundsätzlich nicht gestattet.

Achtung! - an alle Vereine und Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen!

Hiermit wird auf die Anzeigepflicht für alle öffentlichen Veranstaltungen gemäß § 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Allstedt hingewiesen.

Wer eine öffentliche Veranstaltung mit Musikaufführung durchführen will, hat dies der Stadt Allstedt mindestens zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen. In der Anzeige sind der Veranstaltungsort, die Veranstaltungszeit sowie die zu erwartende Besucherzahl anzugeben. Gleiches gilt für Open-Air-Veranstaltungen und Veranstaltungen in Gaststätten, soweit diese nicht in die Betriebsart „Diskothek“ oder „Gaststätte mit regelmäßigen Tanzveranstaltungen“ konzessioniert sind.

Das dafür benötigte Formular ist während der Sprechzeiten direkt bei der Stadt Allstedt, Forststraße 9 in 06542 Allstedt erhältlich oder steht als Download auf der Internetseite der Stadt Allstedt unter https://allstedt.de/buergerservice/anliegen-a-z/formulare/ zur Verfügung.