Die Stadt Allstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die Fortführung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes eine-/n ausgebildeten
| Aufgabengebiet: | |
| • | inhaltliche und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen und Projekten der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit und der Jugendberufshilfe |
| • | mit präventiven Angeboten und sozialpädagogischen Maßnahmen Methoden der Kinder- und Jugendkriminalität entgegenwirken |
| • | Aufbau und Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendsports und der Familienarbeit |
| • | enge Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe und der Stadt Allstedt mit ihren Ortsteilen sowie Pflege der Städtepartnerschaften und des internationalen Jugendaustausches |
| • | Regelmäßige Fortbildung |
| • | Pädagogische Betreuung der Bundesfreiwilligendienstler |
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| Anforderungen: | |
| • | Abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder vergleichbarer Abschluss |
| • | Englisch- und Französischkenntnisse gewünscht |
| • | Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit (Nachmittag/Abend/Wochenenden) |
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| Beschäftigung: | 35 Stunden |
| Vergütung: | TVöD Entgeltgruppe 9a |
| Befristung: | bis 31.12.2025; (mit der Option auf Verlängerung bei Fortführung der Fördermaßnahme durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe des LK Mansfeld-Südharz) |
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Ein aktuelles Führungszeugnis ist spätestens zum Vorstellungstermin vorzulegen.
Die schriftlichen Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen) einschließlich eines frankierten Rückumschlages (ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach 3 Monaten vernichtet) senden Sie bitte unter dem Kennwort „Jugendbeauftragte/er“ bis zum 05.10.2025 an:
Stadt Allstedt, Forststraße 9
in 06542 Allstedt
oder per E-Mail im pdf-Format an:
personalamt@allstedt.de
Schwerbehinderte, die die gestellten fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, insbesondere Reisekosten, werden durch die Stadt Allstedt nicht erstattet. Mit Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage www.allstedt.de/aktuelles