| Amt: Kämmerei | ||
| Bearbeiter: Frau Wirth | Öffentlich ja | Vorlagen-Nr.: BV 164/2024-2029 erstellt am: 13.05.2025 |
Beschlussgegenstand
| Haushaltssatzung der Stadt Allstedt für das Haushaltsjahr 2025 |
| Beratungsfolge | Sitzungstermin | TOP | Öffentlich | Abstimmungsergebnis | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen | ||||
| Stadtrat | 26.05.2025 | 8.2 | ja | 17 | 1 | 0 |
| Haupt- und Vergabeausschuss | 12.05.2025 | 8.1 | ja |
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| Finanzausschuss | 06.05.2025 | 7 | ja |
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Gesetzliche Grundlage:
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung.
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
| 01 | Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Allstedt wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte einzuleiten und auszuführen. |
Anlage:
Haushaltssatzung 2025, Vorbericht und Anlage 1 zum Vorbericht, Stellenplan, Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan, Übersicht der Verbindlichkeiten, Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen, Übersicht der Zuwendungen an Fraktionen, Teilhaushalt 1 – Bürgermeister, Teilhaushalt 2 – Allgemeine Verwaltung, Teilhaushalt 3 – Finanzen, Teilhaushalt 4 – Bauverwaltung, Teilhaushalt 5 – Ordnung, Beteiligungsbericht WGS Allstedt 2023
Aufgrund des §§ 100 und 102 i.V.m. § 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Allstedt in seiner Sitzung am 26.05.2025 nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.338.800 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.657.500 Euro |
| 2. | im Finanzplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 13.154.100 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 12.685.600 Euro |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 1.566.100 Euro |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 2.541.200 Euro |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 712.600 Euro |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 206.000 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahen (Kreditermächtigungen) wird auf 712.600 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die zukünftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigungen) wird auf 13.987.900 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Ortsteil | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
| Allstedt, Beyernaumburg, Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen, Niederröblingen, Nienstedt, Sotterhausen, Pölsfeld, Winkel, Wolferstedt | 550 | 550 | 390 |
Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei den einzelnen Produktsachkonten sind im Sinne des § 103 Abs. 2 KVG LSA als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall 1 v.H. des Gesamtvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.
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1. Ausfertigung der Haushaltssatzung 2025
Die vorstehende durch den Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit ausgefertigt.
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Allstedt, den
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen liegen nach Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz vom XXX entsprechend § 102 Abs. 2 KVG LSA zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung in der Zeit vom 10.09.2025 bis 18.09.2025 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Allstedt, Forststraße 9, in der Abteilung Finanzen öffentlich aus.
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Allstedt, den