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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen

Steuerfälligkeit

An alle Bürgerinnen und Bürger

Am 15. Februar 2023 werden die Grundsteuerraten I. Quartal 2023, die Hundesteuerraten I. Quartal 2023 und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen I. Quartal 2023 fällig.

Alle Steuerzahler, die bisher am Bankeinzugsverfahren (Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. erteilt) nicht teilnehmen, werden aufgefordert, die fälligen Zahlungen unter

Angabe des Kassenzeichens (Personenkonto)

zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Bankverbindungen der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.:

Sparkasse Vogtland

IBAN: DE59870580003553000502

BIC: WELADED1PLX

Merkur Bank Auerbach

IBAN: DE76701308000102202654

BIC: GENODEF1M06

Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Fachbereich Controlling/Finanzmanagement
Sachgebiet Steuern