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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen

Der Winterdienst wird auf kommunalen Straßen durch den Bauhof und weitere mit Verträgen gebundene Fremdfirmen realisiert.

Die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden durch die Straßenmeisterei des Vogtlandkreises, ansässig in Falkenstein, geräumt und gestreut.

Die Beräumung erfolgt zeitlich versetzt entsprechend der Verkehrsbedeutung der einzelnen Straßen. Die Staffelung wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:

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bis 6.00 Uhr gefährliche Straßenpassagen

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bis 7.00 Uhr Hauptverkehrsstraßen

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im Laufe des Tages alle übrigen öffentlich gewidmeten Gemeindestraßen mit dem Charakter einer Neben- oder Wohnstraße

Zusätzlich erfolgt die Unterteilung nach einer Wertigkeit in die Einstufungen zwischen den Kategorien: A, B und C. Bei kritischen Witterungssituationen sind die Straßen der Kategorie A in entsprechend kürzeren Intervallen zu beräumen, um die uneingeschränkte Befahrbarkeit zu sichern. Die Straßen der Kategorie C können dann nur nach Leistungsfähigkeit beräumt werden.

Alle in Fließrichtung der Göltzsch linksseitigen Gemeindestraßen innerhalb von Auerbach werden durch den Bauhof der Stadt Auerbach/Vogtl. beräumt.

Für alle weiteren Straßen wurden mit folgenden Firmen vertragliche Vereinbarungen geschlossen:

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Stadtzentrum, Hinterhain:

Fa. Mike Müller, Beerheide

Tel.: 03744 216753

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Rempesgrün, Crinitzleithen, Beerheide, Hohengrün:

L & D Reichelt, Beerheide

Tel.: 03744 216720

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Sorga, Brunn

Fa. Baugeschäft Jörg Burghardt

Tel.: 0173 4350512

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Schnarrtanne:

Fa. Denny Petzold, Schnarrtanne

Tel.: 0170 5446652

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Rebesgrün, Reumtengrün: ∙ Straßen

Treba-Agrar GmbH, Reumtengrün

Tel.: 03744 213234

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Rebesgrün, Reumtengrün: ∙ Kleinflächen

Servicedienst Kurt, Ellefeld

Tel..: 03745 222800

Alle Fußwege und Wohnwege im Stadtgebiet sind durch die jeweiligen Anlieger, gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst vom 23. Februar 2015 zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr zu räumen und zu streuen.

Sofern ein Fußweg vorhanden ist, erstreckt sich die Anliegerpflicht auch auf die dort vorhandenen Bushaltestellenbereiche.

Dabei ist zu beachten, dass der Schnee nicht auf der Straße abgelagert werden soll, für die Ablagerung ist der Gehwegrand zu nutzen. Auf dem Fußweg ist eine Räumbreite von 1 m ausreichend. Schnee aus privaten Grundstücken darf nicht zusätzlich auf den öffentlichen Flächen abgelagert werden.

Streusalz sollte die Ausnahme sein

Bitte beachten Sie, dass nach der Satzung zum Bestreuen der Gehwege möglichst Material wie Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden sind. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln sollte vermieden werden. Auftauende Streumittel sollten nur bei Eisregen eingesetzt werden.

Hydranten müssen generell freigehalten werden, so sind auf den von der Anliegerpflicht betroffenen Flächen Ober- oder Unterflurhydranten durch die Anlieger ständig von Schnee und Eis freizuhalten.

Außerdem sind die Anlieger, deren Grundstück einen größeren Gehölzbewuchs aufweist, verpflichtet, die in die Verkehrsflächen ragenden Äste soweit zurückzuschneiden, dass eine ungehinderte Durchfahrt der Winterdienstfahrzeuge auf öffentlichen Flächen möglich ist und nicht durch schneeschwere herabhängende Äste beeinträchtigt wird.

Um sicherzustellen, dass der Einsatz der Winterdiensttechnik ungehindert erfolgen kann, werden kurzfristige verkehrsregelnde Anordnungen erlassen, denen zwingend Folge zu leisten ist (Parkverbote bzw. zeitweilige Einbahnstraßenregelungen).

Die Mülltonnen sollten erst am Tag der Abholung am Straßenrand bereitgestellt und unmittelbar nach der Leerung wieder entfernt werden, damit eine ungehinderte Durchfahrt der Winterdienstfahrzeuge gewährleistet werden kann.

Das Streugut, der am Straßenrand aufgestellten Streugutbehälter, ist nicht für den privaten Gebrauch vorgesehen. Die private Entnahme wird als Diebstahl zur Anzeige gebracht.

Die Durchführung und Einhaltung der Festlegungen zum Winterdienst werden durch die gemeindlichen Vollzugsbediensteten kontrolliert und entsprechend geahndet.