Öffentlicher Sitzungsteil
Vergabe von Bauleistungen: Rückbau Wohn- und Nebengebäude Hainstraße 5
Vorlage: BV/0993/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. vergibt die Bauleistungen zum Rückbau Hainstraße 5, Gemarkung Auerbach, an die Firma Lengenfelder Recycling und Abbruch GmbH, Auerbacher Straße 42, 08485 Lengenfeld. Die Angebotssumme beträgt 53.050,47 € brutto.
Beschluss des forstlichen Wirtschaftsplanes 2024 für den Kommunalwald der Stadt Auerbach/Vogtl.
Vorlage: BV/0989/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den forstlichen Wirtschaftsplan 2024 für den Kommunalwald der Stadt Auerbach/Vogtl. im Umfang des Entwurfes des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Plauen, vom 26.10.2023.
Neuerlass der Bekanntmachungssatzung der Stadt Auerbach/Vogtl.
Vorlage: BV/0990/23/HA
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Neuerlass der Bekanntmachungssatzung der Stadt Auerbach/Vogtl. vom 11.12.2023
Bestellung der Gemeindevollzugsbediensteten (GVD) der Stadt Auerbach/Vogtl.
Vorlage: BV/0991/23/OA
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Bestellung der vier Gemeindevollzugsbediensteten im Sinne des § 9 Abs. 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz (SächsPBG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung.
Den Gemeindevollzugsbediensteten sollen die folgenden Aufgaben zur dauernden Erledigung im Stadtgebiet übertragen werden:
| 1. | Der Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörde, |
| 2. | der Vollzug der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchlicher Nutzung, |
| 3. | der Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr, |
| 4. | der Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, |
| 5. | der Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen und |
| 6. | der Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. |
Die anwendbaren Mittel des unmittelbaren Zwangs werden auf die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt sowie den Reizstoffeinsatz beschränkt.
Beschluss zur Annahme einer Spende gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0988/23/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für den Bürgerpreis 2023 von der Stiftung der Sparkasse Vogtland, Komturhof 2, 08523 Plauen, in Höhe von 1.340,00 €
Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0992/23/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterung zum Beschluss in Höhe von 36,99 €. Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben.