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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 11. Dezember 2023



Öffentlicher Sitzungsteil

Vergabe von Bauleistungen: Rückbau Wohn- und Nebengebäude Hainstraße 5

Vorlage: BV/0993/23/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. vergibt die Bauleistungen zum Rückbau Hainstraße 5, Gemarkung Auerbach, an die Firma Lengenfelder Recycling und Abbruch GmbH, Auerbacher Straße 42, 08485 Lengenfeld. Die Angebotssumme beträgt 53.050,47 € brutto.

Beschluss des forstlichen Wirtschaftsplanes 2024 für den Kommunalwald der Stadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0989/23/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den forstlichen Wirtschaftsplan 2024 für den Kommunalwald der Stadt Auerbach/Vogtl. im Umfang des Entwurfes des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Plauen, vom 26.10.2023.

Neuerlass der Bekanntmachungssatzung der Stadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0990/23/HA

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Neuerlass der Bekanntmachungssatzung der Stadt Auerbach/Vogtl. vom 11.12.2023

Bestellung der Gemeindevollzugsbediensteten (GVD) der Stadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0991/23/OA

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Bestellung der vier Gemeindevollzugsbediensteten im Sinne des § 9 Abs. 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz (SächsPBG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung.

Den Gemeindevollzugsbediensteten sollen die folgenden Aufgaben zur dauernden Erledigung im Stadtgebiet übertragen werden:

1.

Der Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörde,

2.

der Vollzug der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchlicher Nutzung,

3.

der Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,

4.

der Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,

5.

der Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen und

6.

der Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Die anwendbaren Mittel des unmittelbaren Zwangs werden auf die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt sowie den Reizstoffeinsatz beschränkt.

Beschluss zur Annahme einer Spende gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Vorlage: BV/0988/23/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für den Bürgerpreis 2023 von der Stiftung der Sparkasse Vogtland, Komturhof 2, 08523 Plauen, in Höhe von 1.340,00 €

Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Vorlage: BV/0992/23/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterung zum Beschluss in Höhe von 36,99 €. Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben.