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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Öffentliche Hundesteuerfestsetzung



Öffentliche Hundesteuerfestsetzung

Aufgrund der für das Gebiet der Stadt Auerbach/Vogtland gültigen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Auerbach/Vogtland vom 05. Mai 2003, in der Fassung der 4. Änderung vom 19.06.2017 (Auerbacher Stadtanzeiger Nr. 6/2017), wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. einzulegen.

Hinweise zu vorstehender öffentlicher Bekanntmachung:

Die Hundesteuer für das Jahr 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuer-Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 10 Abs. 2 der Hundesteuersatzung) fällig.

Für Jahreszahler wird die Hundesteuer für das Jahr 2024 am 01. Juli 2024 fällig (§ 10 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Hundesteuersatzung).

Sollten sich die Besteuerungssätze ändern, werden neue Bescheide erteilt.

Auerbach, den 01. Januar 2024

Jens Scharff
Oberbürgermeister