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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Öffentliche Zahlungsaufforderung



Steuerfälligkeit

An alle Bürgerinnen und Bürger!

Am 15. Februar 2024 werden die Grundsteuerraten I. Quartal 2024, die Hundesteuerraten I. Quartal 2024 und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen I. Quartal 2024 fällig.

Alle Steuerzahler, die bisher nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, die fälligen Zahlungen unter

Angabe des Kassenzeichens (Personenkonto)

zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Bankverbindungen der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.:

Sparkasse Vogtland

IBAN: DE59870580003553000502

BIC: WELADED1PLX

Merkur Bank Auerbach

IBAN: DE76701308000102202654

BIC: GENODEF1M06

Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Fachbereich Controlling/Finanzmanagement
Sachgebiet Steuern