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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Steuerfälligkeit

An alle Bürgerinnen und Bürger!

Am 15. Februar 2025 werden die Hundesteuerraten I. Quartal 2025 und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen I. Quartal 2025 fällig.

Alle Steuerzahler, die bisher nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, die fälligen Zahlungen unter

Angabe des Kassenzeichens (Personenkonto)

zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Bankverbindungen der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.:

Sparkasse Vogtland

IBAN: DE59870580003553000502 BIC: WELADED1PLX

Merkur Bank Auerbach

IBAN: DE76701308000102202654 BIC: GENODEF1M06

Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Fachbereich Controlling/Finanzmanagement
Sachgebiet Steuern