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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung



Auf Grund der Änderung des Wehrpflichtgesetzes, insbesondere des § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes (Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden), können Betroffene von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Dies betrifft männliche und weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 2025 volljährig werden.

Die Meldebehörde übermittelt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich folgende Daten:

1. Familienname

2. Vorname

3. Gegenwärtige Anschrift

Von dieser Datenübermittlung Betroffenen steht gem. § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ein Widerspruchsrecht zu.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.

Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt

Außenstelle Schulstr. 1

08209 Auerbach/Vogtl.

einzulegen.