Neuvergabe der Versicherungsleistungen im Bereich der Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Auerbach/Vogtl.
Vorlage: BV/0213/25/HA
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt, dem Versicherungsunternehmen Ostdeutsche Kommunalversicherung auf Gegenseitigkeit, Plauener Straße 163 - 165, Haus C, 13053 Berlin den Zuschlag für die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Auerbach/Vogtl. zu erteilen. Die Versicherungsprämie beträgt 141.925,70 € (brutto). Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag zum Vertragsbeginn am 01.01.2026 abzuschließen. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre.
Anpassung und Ergänzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Innenstadt Auerbach/Vogtl. 2020“ Aufnahme der Planungen zur Landesgartenschau 2029 in das Städtebauliche Entwicklungskonzept „Innenstadt Auerbach/Vogtl. 2020“ und Erweiterung des Stadtumbaugebietes „Innenstadt Auerbach/Vogtl. 2020“.
Vorlage: BV/0209/25/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß § 171b BauGB die Anpassung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Innenstadt Auerbach/Vogtl. 2020“ sowie die Erweiterung des gleichnamigen Stadtumbaugebietes entsprechend den Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage. Ziel ist die Einbettung der Planungen zur Landesgartenschau 2029 in die übergeordnete Strategie zur Entwicklung der Innenstadt und die Schaffung der planerischen Grundlage für die Einbeziehung angrenzender Bereiche.
Neufassung Baubeschluss: Sanierung des Waldsportbades Rebesgrün
Vorlage: BV/0208/25/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Sanierung des Waldsportbades in Rebesgrün mit dem Planstand 10/2025. Die veranschlagten Bau- und Planungskosten betragen insgesamt 4.250.000,00 € brutto.
Rechtsverordnung der Stadt Auerbach/Vogtl. über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2026
Vorlage: BV/0207/25/OA
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt anlässlich des Auerbacher Töpfermarktes, des traditionellen Weihnachtsmarktes mit Märchenumzug sowie des traditionellen Weihnachtsmarktes mit Bergparade die Rechtsverordnung der Stadt Auerbach/Vogtl. über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2026 in der Fassung vom 8. Dezember 2025.
Aufgrund des § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 3 und § 11 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589), hat der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. in seiner Sitzung am 8. Dezember 2025 folgende Rechtsverordnung beschlossen:
Im räumlichen Geltungsbereich der Anlage 1 dürfen Verkaufsstellen an den folgenden Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein:
Sonntag, den 16. August 2026, anlässlich des traditionellen Töpfermarktes,
Sonntag, den 29. November 2026, anlässlich des traditionellen Weihnachtsmarktes mit Märchenumzug und
Sonntag, den 13. Dezember 2026, anlässlich des traditionellen Weihnachtsmarktes mit Bergparade.
Im räumlichen Geltungsbereich der Anlage 2 dürfen Verkaufsstellen an den folgenden Sonntagen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein:
Sonntag, den 29. November 2026, anlässlich des traditionellen Weihnachtsmarktes mit Märchenumzug.
Der Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Gebiete der Innenstadt von Auerbach/Vogtl.
Die Grenzen des Geltungsbereichs sind in den beigefügten Anlagen 1 und 2 verdeutlicht. Die Anlagen selbst sind Bestandteil dieser Verordnung.
Ordnungswidrig im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person im Sinne des SächsLadÖffG vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Bestimmungen in § 1 dieser Rechtsverordnung Verkaufsstellen öffnet, Waren gewerblich anbietet oder Waren außerhalb der genannten Warengruppen anbietet.
Ordnungswidrigkeiten nach Satz 1 können gemäß § 11 Absatz 2 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Auerbach/Vogtl., den 08. Dezember 2025
Anlage 1 zur Rechtsverordnung der Stadt Auerbach/Vogtl. über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2026
Anlage 2 zur Rechtsverordnung der Stadt Auerbach/Vogtl. über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2026
Hinweis nach § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, | |
| 3. | der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist | |
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder |
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auerbach/Vogtl., den 08.12.2025
Beschluss des Bibliothekskonzeptes inkl. des Maßnahmenplans für die Jahre 2026-2030
Vorlage: BV/0204/25/KT
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt das Bibliothekskonzept inkl. Maßnahmenplan (erstellt für die Jahre 2026 - 2030) unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltssituation.
Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0216/25/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterung zum Beschluss in Höhe von 1.511,20 €. Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.
Beschluss zur Annahme einer Spende gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0215/25/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für den Bürgerpreis 2025 von der Stiftung der Sparkasse Vogtland, Komturhof 2, 08523 Plauen in Höhe von 1.340,00 Euro.