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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Öffentliche Hundesteuerfestsetzung

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der für das Gebiet der Stadt Auerbach/Vogtland gültigen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Auerbach/Vogtland vom 05. Mai 2003, in der Fassung der 4. Änderung vom 19.06.2017 (Auerbacher Stadtanzeiger Nr. 6/2017), wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. einzulegen.

Hinweise zu vorstehender öffentlicher Bekanntmachung:

Die Hundesteuer für das Jahr 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuer-Abgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 10 Abs. 2 der Hundesteuersatzung) fällig.

Auf Antrag kann die Hundesteuer in einem Jahresbetrag zum 1. Juli entrichtet werden.

Dieser Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres mit Wirkung für das Folgejahr beim Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. zu stellen.

Für diejenigen Steuerschuldner, die einen Antrag nach § 10 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Hundesteuersatzung auf Entrichtung der Hundesteuer in einem Jahresbetrag gestellt haben, wird die Hundesteuer am 01. Juli 2026 fällig.

Auf die Ausführungen in den zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheiden wird ausdrücklich hingewiesen.

Für die durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzten Hundesteuern ergehen keine weiteren Zahlungsaufforderungen.

Sollten sich die Besteuerungssätze ändern, werden neue Hundesteuerbescheide erteilt.

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Auerbach, den 01. Januar 2026

Jens Scharff
Oberbürgermeister