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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Dezember 2024 (BGBl. I S. 387) wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt, vorbehaltlich der Erteilung änderungsbedingter schriftlicher Grundsteuerbescheide.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2026 zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. einzulegen.

Hinweise zu vorstehender öffentlicher Bekanntmachung:

Die Grundsteuer für das Jahr 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuer-Abgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 Abs. 1 GrStG) fällig.

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:

1.

am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt;

2.

am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt (§ 28 Abs. 2 GrStG).

Auf Antrag kann die Grundsteuer in einem Jahresbetrag zum 1. Juli entrichtet werden.

Dieser Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres mit Wirkung für das Folgejahr beim Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. zu stellen.

Für diejenigen Steuerschuldner, die einen Antrag nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz auf Entrichtung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag gestellt haben, wird die Grundsteuer am 01. Juli 2026 fällig.

Auf die Ausführungen in den zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheiden wird ausdrücklich hingewiesen.

Für die durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzten Grundsteuern ergehen keine weiteren Zahlungsaufforderungen.

Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Grundsteuerpflichtigen jeweils durch einen Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt.

Auerbach, den 01. Januar 2026

Jens Scharff
Oberbürgermeister