Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an
Name, Vorname
Kolchev, Mikhail
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
Novinsky Blvd. 82, 121099 Moscow Russische Förderation
Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
| Der vorgenannten Person sind der | |
| - | Grundsteuerbescheid 2025 vom 18.12.2025 (Kassenzeichen: 00.10898.1 Obj. 0001) |
| - | Grundsteuerbescheid 2025 vom 18.12.2025 (Kassenzeichen: 00.10898.1 Obj. 0002) |
| zuzustellen. | |
Die vorbezeichneten Grundsteuerbescheide werden deshalb nach §§ 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 1 und 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und i.V.m. §§ 1 Abs. 2 und 122 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. angegebenen Datum der Veröffentlichungen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Sachgebiet Steuern, Nicolaistr. 51, 08209 Auerbach/Vogtl. abgeholt werden.
Durch die öffentliche Zustellung wird die Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erlangen die vorbezeichneten Bescheide Bestandskraft und es können Rechtsverluste entstehen.
Diese Benachrichtigung wird gemäß der Satzung der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) in der Fassung der 1. Änderung vom 13.05.2024, hiermit bekannt gemacht.