Öffentlicher Sitzungsteil
Vergabe Radverkehrskonzept Städteverbund Göltzschtal
Vorlage: BV/0960/23/BS
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. stimmt der Vergabe der Leistung zur Erstellung einer gemeinsamen Radverkehrskonzeption für den Städteverbund Göltzschtal an das Büro StadtLabor, Hinrichsenstraße 3, 04105 Leipzig zu einem Angebotspreis in Höhe von 32.480,75 € zu.
Erhaltungs- und Zuschussvertrag für den Weiterbetrieb der Einrichtung Göltzschtalgalerie in Auerbach/Vogtl. ab 2024
Vorlage: BV/0922/23/HA
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Erhaltungs- und Zuschussvertrag für den Weiterbetrieb der Einrichtung Göltzschtalgalerie in Auerbach/Vogtl. ab 2024.
Einreichung einer Projektskizze im Bundesprogramm SJK für die Sanierung der Leichtathletikanlagen an der Oberschule „Seminar“
Vorlage: BV/0967/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogt. beschließt die Einreichung einer Projektskizze im Bundesprogramm SJK für die Sanierung der Leichtathletikanlagen an der Oberschule „Seminar“.
Die hierfür benötigten Eigenmittel werden im Investitionsplan der kommenden Haushalte bis zum 31.12.2028 eingestellt.
Baubeschluss: Rückbau des Wohngebäudes Hainstraße 5
Vorlage: BV/0969/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogt. beschließt den vollständigen Rückbau des Wohngebäudes Hainstraße 5, der Gemarkung Auerbach, Flurstück 257. Der geschätzte Gesamtaufwand beträgt 50.000 € brutto (Bauleistung und Planung).
Die Finanzierung erfolgt unter Einsatz von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP).
Implementierung eines Verfügungsfonds für das Stadtumbaugebiet „Innenstadt Auerbach/Vogtl. 2020“
Vorlage: BV/0968/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogt. beschließt die Implementierung eines Verfügungsfonds für das Stadtumbaugebiet „Innenstadt Auerbach/Vogtl. 2020“ in Höhe von 10.000 € pro Jahr von 2023 - 2028 sowie die Richtlinie und Geschäftsordnung des beschließenden Gremiums in der beiliegenden Fassung.
Inanspruchnahme von Erleichterungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 bis 2020
Vorlage: BV/0961/23/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Inanspruchnahme aller möglichen und dem Bearbeitungsstand entsprechend sinnvollen Erleichterungen gemäß § 88 Abs. 5 SachsGemO und § 63 Abs. 9 SächsKomHVO für die Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 bis 2020.
Die Inanspruch genommenen Erleichterungen sind im Jahresabschluss des jeweiligen Haushaltsjahres darzustellen.
Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0959/23/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterung zum Beschluss in Höhe von 1.050,00 €.
Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.