Auf Grund der Änderung des Wehrpflichtgesetzes, insbesondere des § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes (Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden), können Betroffene von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Dies betrifft männliche und weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 2020 volljährig werden.
Die Meldebehörde übermittelt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich folgende Daten:
1. Familienname
2. Vorname
3. Gegenwärtige Anschrift
Von dieser Datenübermittlung Betroffenen steht gem. § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
ein Widerspruchsrecht zu.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
Außenstelle Schulstr. 1
08209 Auerbach/Vogtl. einzulegen.