Änderung des Durchführungsvertrages zum V/E Plan Rb1 "Alte Falkensteiner Straße" Rebesgrün
Vorlage: BV/1109/24/BPL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die in § 10 Abs. 1 des Durchführungsvertrages zum V/E Plan Rb1 „Alte Falkensteiner Straße“ für die Flurstücke Nr. 401/21, 401/22 und 401/23 (alt 401d) der Gemarkung Rebesgrün vom 21.01./26.01.1998 vereinbarte Frist für den bisher nicht realisierten Teil des Vorhabens antragsgemäß bis zum 31.12.2034 zu verlängern.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Änderungsantrag entsprechend auszufertigen.
Widmung des neu errichteten Rad- und Gehweges entlang der Auerbacher Straße im Ortsteil Reumtengrün der Stadt Auerbach/Vogtl. im Bereich der neu gebauten Rad- und Gehwegbrücke über die B 169 zum beschränkt-öffentlichen Weg
Vorlage: BV/0015/24/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß § 6 Abs. 1 - 3 SächsStrG die Widmung des neu errichteten Rad- und Gehweges entlang der Auerbacher Straße im Ortsteil Reumtengrün der Stadt Auerbach/Vogtl. im Bereich der neu errichteten Rad- und Gehwegbrücke über die B 169 zum beschränkt-öffentlichen Weg nach § 3 Abs. 1 Nr. 4b SächsStrG. Die Nutzung ist beschränkt für Radfahrer und Fußgänger. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Auerbach/Vogtl. Die Widmung soll zum 01.01.2025 wirksam werden.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Waldbad Brunn
Vorlage: BV/0016/24/FM
1. Feststellung Jahresabschluss
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. stellt gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO i.V.m. § 31 Absatz 3 SächsEigBVO den Jahresabschluss 2022 des Kommunalen Eigenbetriebes Waldbad Brunn mit folgenden Werten fest:
| 1.1 Bilanzsumme | 2.159.676,34 EUR |
| davon entfallen auf der | |
| Aktivseite auf | |
| Anlagevermögen | 1.976.314,22 EUR |
| Umlaufvermögen | 162.407,50 EUR |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 20.954,62 EUR |
| Passivseite auf | |
| Eigenkapital | 945.669,75 EUR |
| Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 1.002.458,34 EUR |
| Rückstellungen | 1.242,12 EUR |
| Verbindlichkeiten | 210.306,13 EUR |
| 1.2 Jahresgewinn | |
| Summe der Erträge | 625.054,02 EUR |
| Summe der Aufwendungen | 548.474,29 EUR |
| Jahresüberschuss | 76.579,73 EUR |
2. Behandlung Jahresgewinn
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 SächsEigBVO den Jahresüberschuss in Höhe von 76.579,73 EUR als Gewinnvortrag einzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung der Betriebsleitung
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt, der Eigenbetriebsleitung Entlastung zu erteilen.
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Planung, Errichtung und Durchführung der Landesgartenschau 2029 gemeinsam mit der Stadt Rodewisch
Vorlage: BV/0022/24/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Planung, Errichtung und Durchführung der Landesgartenschau 2029 gemeinsam mit der Stadt Rodewisch gemäß Anlage.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Klein- und Kleinstunternehmen im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE“ 2021 bis 2027
Vorlage: BV/0023/24/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Klein- und Kleinstunternehmen im Rahmen des EFRE-Programms "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE" 2021 bis 2027 in der beiliegenden Fassung.
Baubeschluss Stadtteil- und Familienzentrum mit Kita "Mischka"
Vorlage: BV/0025/24/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Teilrückbau, den Teilneubau und die Sanierung des Stadtteil- und Familienzentrums mit Kindertagesstätte „Mischka“, vorbehaltlich der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. Die Kosten belaufen sich auf 6.900.000 € brutto inklusive Planung.
Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0026/24/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterungen zum Beschluss in Höhe von 5.247,60 €.
Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.
Beschluss zur Annahme einer Spende gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0028/24/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für den Bürgerpreis 2024 von der Stiftung der Sparkasse Vogtland, Komturhof 2, 08523 Plauen in Höhe von 1.340,00 €.