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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 16. September 2024

Öffentlicher Sitzungsteil

Änderung des Durchführungsvertrages zum V/E Plan Rb1 "Alte Falkensteiner Straße" Rebesgrün

Vorlage: BV/1109/24/BPL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die in § 10 Abs. 1 des Durchführungsvertrages zum V/E Plan Rb1 „Alte Falkensteiner Straße“ für die Flurstücke Nr. 401/21, 401/22 und 401/23 (alt 401d) der Gemarkung Rebesgrün vom 21.01./26.01.1998 vereinbarte Frist für den bisher nicht realisierten Teil des Vorhabens antragsgemäß bis zum 31.12.2034 zu verlängern.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Änderungsantrag entsprechend auszufertigen.

Widmung des neu errichteten Rad- und Gehweges entlang der Auerbacher Straße im Ortsteil Reumtengrün der Stadt Auerbach/Vogtl. im Bereich der neu gebauten Rad- und Gehwegbrücke über die B 169 zum beschränkt-öffentlichen Weg

Vorlage: BV/0015/24/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß § 6 Abs. 1 - 3 SächsStrG die Widmung des neu errichteten Rad- und Gehweges entlang der Auerbacher Straße im Ortsteil Reumtengrün der Stadt Auerbach/Vogtl. im Bereich der neu errichteten Rad- und Gehwegbrücke über die B 169 zum beschränkt-öffentlichen Weg nach § 3 Abs. 1 Nr. 4b SächsStrG. Die Nutzung ist beschränkt für Radfahrer und Fußgänger. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Auerbach/Vogtl. Die Widmung soll zum 01.01.2025 wirksam werden.

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Waldbad Brunn

Vorlage: BV/0016/24/FM

1. Feststellung Jahresabschluss

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. stellt gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO i.V.m. § 31 Absatz 3 SächsEigBVO den Jahresabschluss 2022 des Kommunalen Eigenbetriebes Waldbad Brunn mit folgenden Werten fest:

1.1 Bilanzsumme

davon entfallen auf der

Aktivseite auf

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite auf

Eigenkapital

Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

1.2 Jahresgewinn

Summe der Erträge

Summe der Aufwendungen

Jahresüberschuss

2. Behandlung Jahresgewinn

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 SächsEigBVO den Jahresüberschuss in Höhe von 76.579,73 EUR als Gewinnvortrag einzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Entlastung der Betriebsleitung

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt, der Eigenbetriebsleitung Entlastung zu erteilen.

Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Planung, Errichtung und Durchführung der Landesgartenschau 2029 gemeinsam mit der Stadt Rodewisch

Vorlage: BV/0022/24/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Planung, Errichtung und Durchführung der Landesgartenschau 2029 gemeinsam mit der Stadt Rodewisch gemäß Anlage.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Klein- und Kleinstunternehmen im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE“ 2021 bis 2027

Vorlage: BV/0023/24/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Klein- und Kleinstunternehmen im Rahmen des EFRE-Programms "Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE" 2021 bis 2027 in der beiliegenden Fassung.

Baubeschluss Stadtteil- und Familienzentrum mit Kita "Mischka"

Vorlage: BV/0025/24/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Teilrückbau, den Teilneubau und die Sanierung des Stadtteil- und Familienzentrums mit Kindertagesstätte „Mischka“, vorbehaltlich der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. Die Kosten belaufen sich auf 6.900.000 € brutto inklusive Planung.

Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Vorlage: BV/0026/24/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterungen zum Beschluss in Höhe von 5.247,60 €.

Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.

Beschluss zur Annahme einer Spende gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Vorlage: BV/0028/24/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spende für den Bürgerpreis 2024 von der Stiftung der Sparkasse Vogtland, Komturhof 2, 08523 Plauen in Höhe von 1.340,00 €.