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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Einziehung der Widmung einer öffentlichen Straße (hier: Parkplatz)

Der Parkplatz Schulzenplatz im OT Rebesgrün der Stadt Auerbach/Vogtl. wird gemäß § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S.93), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S.762, ber. 2020 S. 29) als öffentliche Straße eingezogen.

Straßenbeschreibung

Der Parkplatz Schulzenplatz liegt auf einem Teil des Flurstückes 51/5 der Gemarkung Rebesgrün der Stadt Auerbach/Vogtl. Die Ein- und Ausfahrt führt über die Hauptstraße der Stadt Auerbach/Vogtl., OT Rebesgrün.

Verfügung

Der Parkplatz Schulzenplatz im OT Rebesgrün der Stadt Auerbach/Vogtl. wird als öffentliche Straße eingezogen. Die Einziehung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten. Die Straßenbaulast liegt dann nicht mehr bei der Stadt Auerbach/Vogtl.

Begründung

Der Bedarf öffentlicher Stellplätze ist in diesem Bereich nicht mehr gegeben. Der Parkplatz hat keine Verkehrsbedeutung mehr. Ein Verkauf der Fläche ist in Vorbereitung.

Einsichtnahme

Die Verfügung und der dazugehörige Lageplan können in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Zimmer 1.2, Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. während der öffentlichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. erhoben werden. Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Der Widerspruch ist an folgende De-Mail-Adresse zu richten:

epost@stadt-auerbach.de-mail.de

Auerbach, 14.10.2025

Scharff
Oberbürgermeister