Öffentlicher Sitzungsteil
Beschluss für die Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2029
Vorlage: BV/0970/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Teilnahme am Wettbewerb für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2029 gemäß der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
vom 02. März 2023.
Baubeschluss Neubau Kita „Mischka“ auf dem Flurstück 1060/19 der Gem. Auerbach
Vorlage: BV/0974/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Neubau der Kita "Mischka" mit einer Kapazität von 155 Plätzen auf dem Flurstück 1060/19 der Gemarkung Auerbach. Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf 4,8 Mio. € brutto. Der Planungs- und Realisierungszeitraum ist von 2024 bis 06/2027 beabsichtigt.
Vergabe von Winterdienstleistungen für die Winter 2023/2024 - 2027/2028 Los 1 Stadtzentrum
Vorlage: BV/0977/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Vergabe der Winterdienstleistungen für die Winter 2023/2024 - 2027/2028 für das Los 1 Stadtzentrum an die Firma Baugeschäft Jörg Burghardt, Fuchssteinweg 15d, 08209 Auerbach/Vogtl.
mit folgenden Angebotspreisen:
| Winterdienst mit Räumtechnik auf Straßen | 143,99 €/h brutto |
| Winterdienst mit Räumtechnik auf Kleinflächen | 105,32 €/h brutto |
| Winterdienst in Handbetrieb auf Kleinflächen | 82,11 €/h brutto |
| Streuen/Abstumpfen mit Technik auf Kleinflächen | 105,32 €/h brutto |
| Streuen/Abstumpfen in Handbetrieb | 82,11 €/h brutto |
| Einsatz von geeignetem Streumaterial | 65,45 €/t brutto |
| Einsatz von Tausalz | 172,55 €/t brutto. |
Es wird eine Lohn- und Stoffpreisgleitklausel vereinbart und vor jeder Saison neu verhandelt.
Förderrichtlinie der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. zur Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Projekte und Vorhaben, die eine Bereicherung des städtischen kulturellen Lebens und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens darstellen, unabhängig von ihrer Trägerschaft und Rechtsform
Vorlage: BV/0976/23/KT
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Förderrichtlinie der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. zur Gewährung von finanziellen Zuschüssen für Projekte und Vorhaben, die eine Bereicherung des städtischen kulturellen Lebens und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens darstellen, unabhängig von ihrer Trägerschaft und Rechtsform, welche ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt.
Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0979/23/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterung zum Beschluss in Höhe von 700,00 €.
Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.