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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Ortsübliche Bekanntgabe der Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzungen der Stadt Auerbach/Vogtl. für die Haushaltsjahre 2025/2026

Gemäß § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen liegt der

Entwurf der Haushaltssatzungen

der Stadt Auerbach/Vogtl. für die Haushaltsjahre 2025/2026

in der Zeit vom 20.02. - 03.03.2025

in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., FB Controlling/Finanzmanagement, Nicolaistraße 51, während der Dienstzeiten (Mo., Di., Do. u. Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr; Di. 13:00 bis 18:00 Uhr; Do. 13:00 bis 16:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie telefonisch (03744 825-0) einen Vor-Ort-Termin.

Einwohner und Abgabenpflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt.

Auerbach, den 17. Februar 2025

Scharff
Oberbürgermeister