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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters



nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)

Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation hat durch Übernahme der Ergebnisse einer Katastervermessung und Abmarkung in das Liegenschaftskataster, folgende Bestandsdaten geändert:

Betroffene Flurstücke im Bereich der

Gemarkung Reumtengrün (1329):

475/2, 476/2, 480/1, 481/1, 621/1

Gemarkung Falkenstein (1313):

437/2, 689/7, 868/33, 868/35, 868/46, 868/48, 1312/3

Gemarkung Dorfstadt (1314):

236, 251, 252, 253, 269, 290, 293, 324, 326, 329, 332/a, 336/a, 337/a, 337, 345, 346, 348, 349, 361, 363, 364, 366/2, 368/5, 368/7, 369/1, 369/b, 369/c, 369/d, 369/e, 369, 370, 371/4, 887/1, 887, 888/1, 896, 910, 912, 926/1, 926/2, 928/4, 929/4

Art der Änderung

1.

Zerlegung von Flurstücken

2.

Berichtigung der Flächenangabe

3.

Berichtigung eines Zeichenfehlers

4.

Veränderung der tatsächlichen Nutzung

5.

Veränderung von Gebäudedaten

Bei der von dem Öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur Horst Barth durchgeführten Katastervermessung handelt es sich um eine Zerlegung von Flurstücken im Bereich der Straßenflurstücke der Bundesstraße 169, Bahnlinie Herlasgrün - Oelsnitz (Vogtl.), Bahnlinie Zwickau - Falkenstein, Am Anger, Am Sportplatz, Dorfstädter Straße und Ziegengasse.

Diese Katastervermessung hat den Zweck, die Eigentumsrechte an den Straßennutzungsflächen den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Das Landratsamt Vogtlandkreis, Amt für Kataster und Geoinformation ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG1 für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Allen Betroffenen wird die Änderung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.

Wir möchten darauf hinweisen,

dass die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Flurstücksfläche fehlerhaft ermittelt wurde bzw. nicht mehr den heutigen Genauigkeitsanforderungen des Liegenschaftskatasters entspricht.

Die Flächenangabe, welche nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt, kann solange mit Ungenauigkeiten behaftet sein, solange nicht alle Grenzpunkte des Flurstückes vor Ort bestimmt, abgemarkt und rechtlich anerkannt wurden.

Die Darstellung der Flurstücksgrenze in der Liegenschaftskarte war fehlerhaft.

Diese Änderungen haben keine rechtlichen Auswirkungen auf den örtlichen Grenzverlauf, den Bestand des Flurstückes im Liegenschaftskataster und den rechtlichen Zustand des Grundstückes im Grundbuch.

Alle Änderungen von Bestandsdaten, welche Auswirkungen auf das Grundbuch haben, werden automatisch dem zuständigen Grundbuchamt übergeben.

Die Fortführungsnachweise Nr. 1329-00392.1 bis 1329-00392.5, 1313-00555.1 bis 1313-00555.7 und 1314-00230.1 bis 1314-230.42 sowie weitere Fortführungsunterlagen über die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters liegen

ab dem 08.04.2024 bis zum 08.05.2024

im Landratsamt Vogtlandkreis

in der Geschäftsstelle des Amtes für Kataster und Geoinformation,

Postplatz 5, 08523 Plauen

Montag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr mit Terminvereinbarung

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung (Telefon: 03741 300-2415 oder Mail: poststelle.kataster@vogtlandkreis.de). Sie haben dort auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen einzusehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Bildung von Flurstücken stellt einen Verwaltungsakt dar. Die Betroffenen können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, einzulegen.

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. April 2019 (SächsGVBl. S.245)