Öffentlicher Sitzungsteil
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Abwägungsbeschluss zum Entwurf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. B1 für das allgemeine Wohngebiet "Beerheide Süd"
Vorlage: BV/0089/25/BPL
Im Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. wurden die bis einschließlich 06.12.2024 eigegangenen Stellungnahmen mit Anregungen der planberührten Behörden, Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. B1 für das allgemeine Wohngebiet „Beerheide Süd“ in Form von Einzelabwägungen gemäß beiliegender Anlage abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Belangträgern mitgeteilt. Die Planunterlagen sind der Abwägungsentscheidung folgend fortzuschreiben.
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Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Schnarrtanne", Gemarkung Schnarrtanne und Vogelsgrün der Stadt Auerbach/Vogtl.
Vorlage: BV/0090/25/BPL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Schnarrtanne“, Gemarkung Schnarrtanne und Vogelsgrün der Stadt Auerbach/Vogtl., bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung Maßstab 1: 2500 und dem Teil B - Textliche Festsetzungen in der Fassung 12/2024. Die dazugehörige Begründung in der Fassung 12/2024 wird gebilligt. Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt, die vollständigen Planunterlagen sowie der nach Einschätzung der Stadt Auerbach/Vogtl. wesentlich vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel erfolgen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Aufhebung der Grundstücksausschreibung für den Verkauf von 8 Flurstücken gelegen an der Talstraße
Vorlage: BV/0091/25/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Aufhebung der Grundstücksausschreibung für den Verkauf der Flurstücke T. v. Nr. 415/1, T. v. Nr. 415/2, T. v. Nr. 416/3, T. v. Nr. 416/4, T. v. Nr. 422/2, T. v. Nr. 422/3, T. v. Nr. 812/3 und T. v. Nr. 812/4 jeweils der Gemarkung Auerbach gelegen an der Talstraße.
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Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0092/25/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterung zum Beschluss in Höhe von 1.428,22 €. Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.