Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. hat am 10.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 38 „Landesgartenschau Freundenthal“ gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Planbereich wird begrenzt
im Norden durch die Gemarkungsgrenze zu Rodewisch
im Osten durch die „Alte Rodewischer Straße“
im Süden durch die vorhandene Bebauung auf den Flurnummern 26/4, 523/11, 523/13 und 523/14
im Westen durch die Straße „Freudenthal“
Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes: 523/15, 524, 528/1, 531, Teilbereiche von 783/3, Teilbereiche von 784, 1101/2, Teilbereiche von 1256, 1268/1, Teilbereiche von 1419, alle Gemarkung Auerbach.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 12 ha.
| Ziel und Zweck der Planung sind unter anderem: | |
| - | Schaffung von Baurecht für temporäre Anlagen während der Landesgartenschau sowie dauerhafte Anlagen, die auch nach der Landesgartenschau bestehen bleiben sollen, |
| - | Sicherung der Grünanlagen als öffentliche Grünfläche nach der Landesgartenschau, |
| - | Sicherung einer geordneten Erschließung sowohl innerhalb des Landesgartenschaugeländes als auch an vorhandene Erschließungen und Wegeverbindungen, |
| - | Immissionsschutz während und nach der Landesgartenschau (Besucherverkehr und Veranstaltungen), |
| - | Erhalt der schützenswerten Landschaft und ihrer Bestandteile |
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Landesgartenschau Freudenthal“ mit Stand 03/2026
einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan werden in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschließlich 05.05.2026 im Rathaus der Stadt Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. (Stadtplanung, Zi. 3.4) während der üblichen Dienststunden
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | von 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 13:00 bis 16:00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Bei diesem Bebauungsplan ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.
Folgende umweltrelevante Unterlagen liegen bereits vor und liegen mit aus:
| - | spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 16.09.2024 |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter www.stadt-auerbach.de Bau & Wirtschaft Bauleitplanung Bebauungspläne eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/auerbach-vogtland/startseite zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtplanung, Zi. 3.4, der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.
Auerbach, 13.03.2026