Öffentlicher Sitzungsteil
Haushaltsplan einschließlich Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. für die Jahre 2023/2024
Vorlage: BV/0882/23/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Haushaltsplan einschließlich der Haushaltssatzungen für die Jahre 2023/2024.
Verkauf der Flurstücke 500/4, 499/2, 502/2 und 499/1 jeweils der Gemarkung Auerbach
Vorlage: BV/0874/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Verkauf der Flurstücke 500/4, 499/2, 502/2 und 499/1 jeweils der Gemarkung Auerbach an den
Lebenshilfe e. V.
Bahnhofstraße 16
08209 Auerbach/Vogtl.
Der Kaufpreis beträgt 135.000 € zzgl. eventueller Vermessung und Gebühren.
Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) - EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027
Vorlage: BV/0879/23/BL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt das Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) für das Untersuchungsgebiet „Westliche Altstadt II“ für die EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 in der beiliegenden Fassung.
Bestätigungsbeschluss zum Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 4 "Forstschule Reiboldsgrün" der Stadt Auerbach/Vogtl.
Vorlage: BV/0864/23/BPL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. bestätigt hiermit nochmals den Satzungsbeschluss vom 26.02.2018 (Beschluss Nr. BV/0959/18/BPL) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S 4 „Forstschule Bad Reiboldsgrün“ der Stadt Auerbach/Vogtl. in der Fassung 08/2017 mit redaktionellen Ergänzungen 01/2018, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung und Teil B -Text.
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. bestätigt die Billigung vom 26.02.2018 (Beschluss Nr. BV 0959/18/BPL) der Begründung mit Umweltbericht zur Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes S 4 „Forstschule Bad Reiboldsgrün“ der Stadt Auerbach/Vogtl. in der Fassung 08/2017 mit redaktionellen Ergänzungen 01/2018.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Satzung unverzüglich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Bestätigungsbeschluss zum Satzungbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet Opitzstraße", 2. Bauabschnitt
Vorlage: BV/0872/23/BPL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. bestätigt hiermit nochmals den Satzungsbeschluss vom 21.06.2021 (Beschluss Nr. BV/0460/21/BPL) zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Wohngebiet Opitzstraße“, 2. Bauabschnitt in der Fassung 05/2021, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, Teil B - Text.
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. bestätigt die Billigung vom 21.06.2021 (Beschluss Nr. BV/0460/21/BPL) der Begründung mit Umweltbericht zur Satzung der 5. Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 7 „Wohngebiet Opitzstraße“, 2. Bauabschnitt in der Fassung 05/2021.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Satzung unverzüglich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet "Einzelhandel an der Perlaser Straße" der Stadt Treuen
Vorlage: BV/0878/23/BPL
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Einzelhandel an der Perlaser Straße“ der Stadt Treuen in der Fassung 10.11.2022 nicht zu, da negative städtebauliche Auswirkungen auf die Stadt Auerbach/Vogtl. und den Mittelzentralen Städteverbund „Göltzschtal“ zu erwarten sind.
Beschluss zu Gesamtausgaben DigitalPakt Schule
Vorlage: BV/0883/23/BS
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt Gesamtausgaben für die Umsetzung des DigitalPakt Schule in Höhe von 1.513.275,42 € im Bewilligungszeitraum 20.05.2019 bis 31.12.2023.
Die Gesamtausgaben setzen sich wie folgt zusammen: 1.201.400,00 € für die Umsetzung der Richtlinie „Digitale Schule“, 89.680,14 € für die Administration und Wartung schulischer IT-Infrastruktur, 108.637,48 € für Lehrerendgeräte und 113.557,80 für die „Corona-Schülerlaptops“. Die Stadt Auerbach/Vogtl. trägt davon 160.964,95 € Eigenmittel.
Erhöhung des Sitzgemeindeanteils für die Vogtland Kultur GmbH für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025
Vorlage: BV/0884/23/KT
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Erhöhung der Zuschüsse an die Vogtland Kultur GmbH, Weinholdstraße 7, 08468 Reichenbach/Vogtl. für die Jahre 2024 und 2025.
Der Sitzgemeindeanteil steigt ab dem 01.01.2024 auf 124.953,00 € und ab dem 01.01.2025 auf 180.352,00 €.
Hiermit wird die Kultureinrichtung der Sitzgemeinde Auerbach/Vogtl. „Göltzschtalgalerie Nicolaikirche“ unterstützt.
Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Vorlage: BV/0886/23/FM
Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen gemäß Erläuterungen zum Beschluss in Höhe von insgesamt 401,77 Euro.
Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.