Für den Zeitraum 2025 bis Ende 2027 wurde eine 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte durch den Freistaat Sachsen beschlossen. Aktuell können die neuen Ehrenamtskarten für den Zeitraum 2025 bis 2027 beantragt werden.
Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
Für Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können Ermäßigungen und Angebote im Freistaat Sachsen genutzt werden und gewähren den Inhabern ermäßigte Eintrittspreise.
Anträge für die Ausstellung der Karte erhalten Sie im Sachgebiet Soziales, auf der Internetseite der Stadtverwaltung sowie auf der Internetseite des Staatsministeriums.
Die ausgefüllten und vom gemeinnützigen Träger bestätigten Anträge reichen Sie bitte bei folgender Stelle ein:
Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Fachbereich 3, Soziales
Bahnhofstraße 1
08209 Auerbach/Vogtl.
Tel.: 03744/825202 oder 825210
E-Mail: sozialamt@stadt-auerbach.de
Weitere Informationen sowie einen Überblick der teilnehmende Kooperationspartner finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz: www.ehrenamt.sachsen.de.