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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Einziehung der Widmung einer öffentlichen Straße



(hier: Parkplatz)

Es ist beabsichtigt, den Parkplatz Hockel´s Mühle in der Stadt Auerbach/Vogtl. gemäß § 8 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S.93), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S.762, ber. 2020 S. 29) als öffentliche Straße einzuziehen.

Straßenbeschreibung

Der Parkplatz Hockel´s Mühle liegt auf einem Teil des Flurstückes 523/15 der Gemarkung Auerbach der Stadt Auerbach/Vogtl. Die Ein- und Ausfahrt führt derzeit über die Straße Freudenthal in Auerbach/Vogtl.

Begründung

Die Einziehung der Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche (Parkplatz) ist erforderlich, da dieser Bereich Bestandteil des Realisierungsteils der geplanten Landesgartenschau in 2029 ist.

Im Zuge der Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahme ist eine grundlegende Umgestaltung der Fläche vorgesehen. Die derzeitige Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche (Parkplatz) steht der vorgesehenen Entwicklung des Geländes entgegen.

Die Einziehung soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.

Gegen die Absicht der Einziehung können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. vorgebracht werden.

Auerbach/Vogtl., 01.04.2026

 

 

 

Scharff
Oberbürgermeister