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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 17. April 2023

Öffentlicher Sitzungsteil

Implementierung eines Verfügungsfonds für das Programmgebiet "Kaiserstraße 2025" im Rahmen des Fördermittelprojektes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"

Vorlage: BV/0887/23/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Implementierung eines Verfügungsfonds für das Programmgebiet "Kaiserstraße 2025" im Rahmen des Fördermittelprojektes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von insgesamt 90.000 € bis zum Jahr 2025 sowie die Richtlinie und die Geschäftsordnung des beschließenden Gremiums in der beiliegenden Fassung.

Außerplanmäßige Ausgabe: Ersatzbeschaffung für den Fiat Ducato V-LU 270 (gem. BV/0735/22/BL)

Vorlage: BV/0896/23/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die außerplanmäßige Ausgabe zum Kauf des Ersatzfahrzeuges für den Fiat Ducato V-LU 270 zum Gesamtpreis von 40.691,93 € brutto beim Autohaus Möckel GmbH, Gewerbegebiet Nord-West 23 in 08228 Rodewisch.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Haushaltsjahres 2022.

Außerplanmäßige Ausgabe: Ersatzbeschaffung Multicar (gem. BV/0719/22/BL)

Vorlage: BV/0897/23/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für den Neukauf eines Multicar M 31 mit umweltfreundlicher Abgasnorm EU 6 zum Gesamtpreis von 118.863,15 € brutto von der Firma Scholz Fahrzeugteile GmbH, An der Schöpsdrehe 14 in 08525 Plauen.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Haushaltsjahres 2022.

Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken im Feld "Schneckenstein"

Vorlage: BV/0888/23/BPL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 BBergG zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken im Feld „Schneckenstein“ nach § 15 BBergG im Zusammenhang mit § 11 Nr. 10 BBergG zu.

Öffentliche Belange der Stadt Auerbach/Vogtl. sind nicht betroffen.

Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken im Feld "Pechtelsgrün"

Vorlage: BV/0893/23/BPL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 BBergG zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken im Feld „Pechtelsgrün“ nach § 15 BBergG im Zusammenhang mit § 11 Nr. 10 BBergG zu.

Öffentliche Belange der Stadt Auerbach/Vogtl. sind nicht betroffen.

Entschädigungssatzung FFW

Vorlage: BV/0901/23/OA

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger in der Fassung vom 17.04.2023.

tätiger Feuerwehrangehöriger

Die Stadt Auerbach/Vogtl. erlässt gemäß §§ 21 Absatz 1, 4 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 521) nach Beschluss des Stadtrates der Stadt Auerbach/Vogtl. vom 17.04.2023. folgende Änderung beschlossen:

Artikel 1 - Satzungsänderung

§ 1 Absatz 1 der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger vom 27.03.2006, veröffentlicht im „Auerbacher Stadtanzeiger“ vom 07.04.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.09.2016, veröffentlicht im „Auerbacher Stadtanzeiger“ vom 28.10.2016, wird wie folgt geändert:

In der Aufzählung der genannten Funktionsträger unter Nummer 1. wird die Formulierung „den Gemeindewehrleiter 120,00 €“ ersatzlos gestrichen.

Nach der Formulierung „die stellv. Jugendwarte 40,00 €“ wird „den Kinderfeuerwehrwart 30,00 €“ ersetzt durch „die Kinderfeuerwehrwarte 50,00 €“. Zusätzlich wird die Formulierung „die stell. Kinderfeuerwehrwarte 40,00 €“ aufgenommen.

2.2 wird nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt: „Nimmt der stellvertretende Gemeindewehrleiter die Aufgaben des hauptamtlichen Gemeindewehrleiters in vollem Umfang wahr, erhält er ab dem dritten Tag der Vertretung für die Zeit der Vertretung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 €.“

3. wird wie folgt neu formuliert: „Jugendfeuerwehrwarte, Kinderfeuerwehrwarte sowie die jeweiligen Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 EUR je geleistete Stunde des Jungend- bzw. Kinderfeuerwehrdienstes. Die Aufwandsentschädigung darf die monatliche Entschädigung der Funktionsträger nach Nummer 1. nicht übersteigen.“

Artikel 2 - Inkrafttreten

Die Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Scharff
Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Auerbach/Vogtl., den 17.04.2023

Jens Scharff
Oberbürgermeister

Beschluss zum Wirtschaftsplan 2023 des Kommunalen Eigenbetriebes Waldbad Brunn

Vorlage: BV/0885/23/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt den Wirtschaftsplan 2023 des Kommunalen Eigenbetriebes Waldbad Brunn, bestehend aus Vorbericht, Erfolgsplan, Liquiditätsplan, Stellenplan und Finanzplan 2023-2027.

Der Wirtschaftsplan 2023 wird festgesetzt mit:

1.

Erfolgsplan Erträge — 250.850 EUR

Aufwendungen  — 239.560 EUR

Jahresgewinn  — 11.290 EUR

2.

Liquiditätsplan Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit — 35.738 EUR

Cashflow aus Investitionstätigkeit — ./. 13.000 EUR

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit — ./. 9.431 EUR

3.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen  — 0 EUR

4.

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  — 0 EUR

5.

Höchstbetrag Kassenkredit  — 150.000 EUR

6.

Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt Auerbach/Vogtl.  — 150.000 EUR

Verzicht auf Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2023/2024 der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0898/23/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt, dass die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. in Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 88 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2023/2024 verzichtet.