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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Änderung Durchlass km 18,875 Strecke 6648 Herlasgrün - Oelsnitz/Vogtl.

(Aktenzeichen: 521ppw/020-2020#045)

Das Vorhaben hat die Änderung eines Durchlasses auf der sich in Westsachsen befindenden Bahnstrecke 6648 Herlasgrün - Oelsnitz/Vogtl. zum Gegenstand. Der vorhandene, stark beschädigte Durchlass befindet sich am km 18,875 auf der nicht elektrifizierten vorgenannten Strecke. Da der Durchlass bauliche Mängel aufweist und in seiner Funktion beeinträchtigt ist, soll im Rahmen dieses Vorhabens an km 18,882 ein Ersatzneubau entstehen, um die Verfügbarkeit und Funktionalität der Bahnstrecke weiterhin zu gewährleisten. Der nicht mehr benötigte Durchlass wird verdämmt.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, Regionalbereich Südost (Vorhabenträgerin), vom 27.11.2020 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Auerbach/Vogtl. sowie in der Gemeinde Limbach beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 13.04.2022 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen liegt in der Zeit vom 30.05.2023 bis einschließlich 29.06.2023 (einen Monat) in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Stadtplanungsamt, Zimmer 3.4, 2. Etage, Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl., während der folgenden Zeiten

am Montag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

am Dienstag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

am Donnerstag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

am Freitag

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zeitgleich werden diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen auch auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/anhoerung (Planfeststellung Änderung Durchlass km 18,875 Auerbach/Vogtl.) zugänglich gemacht.

1.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 13.07.2023 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, August-Bebel-Str. 10, 01219 Dresden, oder bei der oben genannten Stadtverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

2.

Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

3.

Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt anstelle einer mündlichen Erörterung eine Online-Konsultation durchführen (§ 5 Abs. 1, 2 PlanSiG). Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

8.

Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren befinden sich auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.