Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 folgenden Beschluss gefasst:
| 1. | Für die Ortslage von Schnarrtanne wird eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufgestellt. Die Satzungen können miteinander verbunden werden. |
| 2. | Allgemeine Planungsziele sind die Schaffung von Baurecht, die Sicherung einer ordnungsgemäßen städtebaulichen Entwicklung und Sicherung einer geordneten Erschließung. |
| 3. | Mit der Klarstellungssatzung erfolgt eine eindeutige Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zum Außenbereich. Mit der Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen, die eine entsprechende Prägung durch die angrenzende Nutzung haben, dem Innenbereich zugeordnet. |
| 4. | Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. |
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Auerbach, 14.05.2024