Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. stellte in seiner Sitzung am 15.04.2024 gemäß § 31 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 der Sächs. Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) den Jahresabschluss 2021 des Kommunalen Eigenbetriebes Waldbad Brunn (Beschluss-Nr.: BV/1047/24/FM) fest.
Ferner wurde beschlossen, den Jahresüberschuss als Gewinnvortrag einzustellen und der Eigenbetriebsleitung wurde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 wurde durch die SKS Steuerberater Sonkin, Seifert und Partner mbH in der Zeit vom 30.09.2022 bis 24.01.2023 erstellt. Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte vom Rechnungsprüfungsamt Reichenbach in der Zeit vom 18.12.2023 bis 16.02.2024 (mit Unterbrechungen) mit folgendem Bestätigungsvermerk:
„Nach Abschluss der Prüfung erteilt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Reichenbach im Vogtland gemäß § 10 Abs. 4 SächsKomPrüfVO folgenden Bestätigungsvermerk:
Das RPA hat den Jahresabschluss 2021 des kommunalen Eigenbetriebs Waldbad Brunn auf Grundlage des § 105 SächsGemO geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung haben wir dem in der Anlage beigefügten Jahresabschluss zum 31.12.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresabschlussprüfung nach den landesrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Prüfung war so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Erläuterungsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt wurden.
Einzelne Abweichungen in der Vermögensrechnung von mehr als 0,7 % der Bilanzsumme oder wesentliche Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen wurden nicht festgestellt. Der Lagebericht stand im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelte insgesamt ein zutreffendes Bild des Haushaltsjahres und der Lage des Eigenbetriebes.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Das RPA empfiehlt nach pflichtgemäßer Prüfung entsprechend § 31 Abs. 3 SächsEigBVO, den Jahresabschluss 2021 einschließlich Lagebericht und den Prüfbericht der örtlichen Prüfung dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen und dem Betriebsleiter Entlastung zu erteilen.“
| Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit folgendem Ergebnis ab: | |
| Bilanzsumme | 2.129.320,77 EUR |
| davon entfallen auf der | |
| Aktivseite auf | |
| Anlagevermögen | 2.045.552,85 EUR |
| Umlaufvermögen | 66.645,01 EUR |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 17.122,91 EUR |
| Passivseite auf | |
| Eigenkapital | 869.090,02 EUR |
| Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 1.130.773,45 EUR |
| Rückstellungen | 9.587,00 EUR |
| Verbindlichkeiten | 119.870,30 EUR |
| Jahresgewinn | |
| Summe der Erträge | 609.159,70 EUR |
| Summe der Aufwendungen | 536.055,47 EUR |
| Jahresüberschuss | 73.104,23 EUR |
Jahresabschluss und Lagebericht liegen während der Öffnungszeiten vom
03.06.2024 - 14.06.2024
zu jedermanns Einsichtnahme in der
Stadtverwaltung Auerbach
FB 2 Controlling/Finanzmanagement
08209 Auerbach/Vogtl.
Nicolaistraße 51 aus.
Auerbach, 17.05.2024