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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.

Laut § 27 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen gelten auch die Kinder als schulpflichtig, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern angemeldet werden.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können nach § 27 Abs. 2 auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Die Anmeldung der Schulanfänger für die Schulen der Stadt Auerbach/Vogtl. erfolgt zu den nachstehend genannten Terminen in folgenden Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Auerbach:

Diesterweg - Grundschule, Am Feldschlösschen 14, 08208 Auerbach/Vogtland

Grundschule Hinterhain, Dittesstraße 5, 08209 Auerbach/Vogtland

Grundschule „Gebrüder Grimm“, Robert-Blum-Straße 1, 08209 Auerbach/Vogtland

In allen Schulen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Anmeldetermine:

Diesterweg - Grundschule telefonische Voranmeldung unter 03744 212527

Grundschule Hinterhain telefonische Voranmeldung unter 03744 224057

Grundschule „Gebrüder Grimm“ telefonische Voranmeldung unter 03744 212681

Die Eltern haben die Möglichkeit, sich in einer der 3 Schulen anzumelden. Die Anmeldung in einer „Wunschschule“ ist möglich, es besteht damit jedoch kein Anspruch auf Einschulung in dieser Schule.

Es ist vorgesehen, die Anmeldeformulare für die Schulanmeldung sowie die Voranmeldung für einen gegebenenfalls auch benötigten Hortplatz und dazugehörige Datenschutzerklärung ab August 2023 auf der Webseite der Stadt Auerbach unter www.stadt-auerbach.de zur Verfügung zu stellen, damit diese von den Eltern bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden können.

Bei der Anmeldung ist außerdem eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes abzugeben bzw. das Original zum Kopieren mitzubringen. Bitte bringen Sie auch den Impfausweis Ihres Kindes mit, damit der Nachweis über den vollständigen Masernschutz erbracht werden kann.

Wir weisen auch darauf hin, dass die Kinder, die um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, noch einmal angemeldet werden müssen.

Für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft melden die Eltern ihr Kind dort an und teilen einer der drei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Auerbach/Vogtl. diese Anmeldung zur Kenntnis bis zum 15.09.2023 schriftlich mit.

Bitte beachten Sie, dass die Schulanmeldung von beiden Sorgeberechtigten des Kindes unterschrieben werden muss, sofern Mutter und Vater sorgeberechtigt sind. Ist ein Sorgeberechtigter für die Unterschrift verhindert, bringen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht mit.

Ist nur ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist ein diesbezüglicher Nachweis beizubringen.

Hinweise zum Verfahren bzw. zu einem Informationselternabend

Es ist geplant, vor Beginn der Schulanmeldung einen zentralen Informationselternabend für alle interessierten Eltern durchzuführen.

Dieser ist für Dienstag, den 15.08.2023 um 17.30 Uhr in der Aula des Goethe-Gymnasiums Auerbach/Vogtl., Bertolt-Brecht-Straße 1, vorgesehen.

Sollte dieser Elternabend stattfinden können, erhalten alle Elternhäuser dazu noch eine gesonderte Einladung.

In dieser Einladung bzw. zum Elternabend werden den Eltern noch weitere Informationen für die Anmeldung, zu den Anmeldeformularen sowie zum Ablauf der Anmeldung und der Planung der Einschulungszuordnung mitgeteilt.

Zusätzlich bieten die drei Grundschulen der Stadt Auerbach/Vogtl. nachstehende Termine an, an denen Ansprechpartner für Fragen zur Schule, zum Vorschuljahr, zur Einschulung und zum Unterricht ab Klasse 1 zur Verfügung stehen: