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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Steuerfälligkeit

An alle Bürgerinnen und Bürger,

die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Gebrauch gemacht haben (besonderer Antrag als Jahreszahler), wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.

Die Hundesteuer für Jahreszahler wird gem. § 10 Abs. 2, Unterabsatz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Auerbach vom 05. Mai 2003, in der Fassung der 4. Änderung vom 19.06.2017, in einem Betrag (Jahresbetrag) am 01. Juli 2024 fällig.

Alle Steuerzahler, die bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres einen solchen Antrag stellten und die bisher am Bankeinzugsverfahren (Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. erteilt) nicht teilnehmen, werden aufgefordert, die fälligen Zahlungen unter

Angabe des Kassenzeichens (Personenkonto)

zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Bankverbindungen der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.:

Sparkasse Vogtland

IBAN:

DE59870580003553000502

BIC:

WELADED1PLX

Merkur Bank Auerbach

IBAN:

DE76701308000102202654

BIC:

GENODEF1M06

Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Fachbereich Controlling/Finanzmanagement
Sachgebiet Steuern