An alle Bürgerinnen und Bürger,
die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) Gebrauch gemacht haben (besonderer Antrag als Jahreszahler), wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.
Die Hundesteuer für Jahreszahler wird gem. § 10 Abs. 2, Unterabsatz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Auerbach vom 05. Mai 2003, in der Fassung der 4. Änderung vom 19.06.2017, in einem Betrag (Jahresbetrag) am 01. Juli 2024 fällig.
Alle Steuerzahler, die bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres einen solchen Antrag stellten und die bisher am Bankeinzugsverfahren (Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. erteilt) nicht teilnehmen, werden aufgefordert, die fälligen Zahlungen unter
zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Bankverbindungen der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.:
| Sparkasse Vogtland | IBAN: | DE59870580003553000502 |
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| BIC: | WELADED1PLX |
| Merkur Bank Auerbach | IBAN: | DE76701308000102202654 |
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| BIC: | GENODEF1M06 |