Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl.
Familienfreundliche Kommune
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Laut § 27 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen gelten auch die Kinder als schulpflichtig, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können nach § 27 Abs. 2 auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Die Anmeldung der Schulanfänger für die Schulen der Stadt Auerbach/Vogtl. erfolgt zu den nachfolgend genannten Terminen in folgenden Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Auerbach:
In allen Schulen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Anmeldetermine:
Diesterweg-Grundschule – telefonische Voranmeldung unter 03744 212527
| Wochentag | Datum | Uhrzeit |
| Donnerstag | 22.08.2024 | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Dienstag | 27.08.2024 | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
Grundschule Gebrüder Grimm – telefonische Voranmeldung unter 03744 212681
| Wochentag | Datum | Uhrzeit |
| Mittwoch | 21.08.2024 | 08.30 bis 17.00 Uhr |
| Dienstag | 27.08.2024 | 08.30 bis 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 29.08.2024 | 08.30 bis 15.00 Uhr |
Grundschule Hinterhain – telefonische Voranmeldung unter 03744224057
| Wochentag | Datum | Uhrzeit |
| Montag | 26.08.2024 | 12.30 bis 17.00 Uhr |
| Dienstag | 27.08.2024 | 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Donnerstag | 29.08.2024 | 13.00 bis 16.00 Uhr |
Die Eltern haben die Möglichkeit, sich in einer der 3 Schulen anzumelden. Die Anmeldung in einer „Wunschschule“ ist möglich, es besteht damit jedoch kein Anspruch auf Einschulung in dieser Schule.
Es ist vorgesehen, die Anmeldeformulare für die Schulanmeldung sowie die Voranmeldung für einen gegebenenfalls auch benötigten Hortplatz und dazugehörige Datenschutzerklärung ab August 2024 auf der Webseite der Stadt Auerbach unter www.stadt-auerbach.de zur Verfügung zu stellen, damit diese von den Eltern bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden können.
Bei der Anmeldung ist außerdem die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Bitte bringen Sie auch den Impfausweis Ihres Kindes mit, damit der Nachweis über den vollständigen Masernschutz erbracht werden kann.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Kinder, die um ein Jahr vom Schulbesuch zurück gestellt worden sind, noch einmal angemeldet werden müssen.
Für den Besuch einer genehmigten Schule in freier Trägerschaft melden die Eltern ihr Kind dort an und teilen einer der drei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Auerbach/Vogt. diese Anmeldung zur Kenntnis bis zum 15.09.2024 schriftlich mit.
Bitte beachten Sie, dass die Schulanmeldung von beiden Sorgeberechtigten des Kindes unterschrieben werden muss, sofern Mutter und Vater sorgeberechtigt sind. Ist ein Sorgeberechtigter für die Unterschrift verhindert, bringen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht mit.
Ist nur ein Elternteil allein sorgeberechtigt, ist ein diesbezüglicher Nachweis beizubringen.