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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Untersagung des eigenmächtigen Rückschnitts an städtischen Bäumen und Grünflächen

Die Stadt Auerbach/Vogtl. weist darauf hin, dass städtische Bäume, Sträucher und sonstige Gehölze auf öffentlichen Grünflächen, Straßenbegleitgrün und Grünstreifen nicht von Anliegern, Grundstückseigentümern oder Dritten eigenmächtig beschnitten, beschädigt oder entfernt werden dürfen. Eingriffe an städtischem Baumbestand sind ausschließlich durch die zuständigen städtischen Fachstellen oder von der Stadt beauftragte Fachfirmen vorzunehmen.

Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stadt vor, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten anzuzeigen und zivil- sowie strafrechtliche Schritte einzuleiten. Betroffene Personen werden aufgefordert, keine Arbeiten an städtischen Bäumen vorzunehmen und stattdessen das zuständige Grünflächenamt bei eventuellen Problemen zu informieren.

Kontakt bei Problemen oder Fragen

Bitte wenden Sie sich an das Grünflächenamt der Stadt, oder an den Mängelmelder. Meldungen zu Gefährdungen, überhängenden Ästen oder sonstigen Beeinträchtigungen; die aus öffentlichen Grünflächen oder Straßen resultieren, nehmen wir umgehend entgegen und veranlassen die erforderlichen Maßnahmen.

E-Mail: gruenflaechen@stadt-auerbach.de